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Aktuelle Zahlen zum Thema Asyl und Aufenthaltsstatus

Wer entscheidet, wie viele Personen ein Landkreis aufnehmen muss?

Die Anzahl wird nicht vom Landkreis selbst festgelegt. Grundlage ist ein bundesweites Verteilungssystem. Dieses berücksichtigt unter anderem Bevölkerungszahl und Steueraufkommen der Bundesländer. Auf dieser Basis erfolgt anschließend die weitere Verteilung auf die Landkreise.

Wer lebt im Vogtlandkreis ohne deutsche Staatsangehörigkeit?

Rund 90 Prozent der Menschen haben ein Aufenthaltsrecht. Die große Mehrheit der Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Vogtlandkreis lebt rechtmäßig hier – zum Beispiel als EU-Bürger, mit Arbeitserlaubnis, aus familiären Gründen oder nach einem erfolgreichen Asylverfahren.

Wie haben sich die Zahlen in den letzten Jahren entwickelt?

Die Zahl der Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist in den letzten Jahren gestiegen – aber der Großteil hat ein Aufenthaltsrecht.

Der Anstieg hängt maßgeblich mit legalem Aufenthalt zusammen, etwa durch EU-Zuzug, Arbeitsmigration und Schutzsuchende.

Wie setzt sich die Gruppe mit Aufenthaltsrecht zusammen?

Diese Gruppe ist sehr unterschiedlich – sie reicht von EU-Bürgern über Arbeitskräfte bis hin zu Schutzsuchenden. 

EU-Bürger: Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die aufgrund der Freizügigkeit innerhalb der EU das Recht haben, sich in Deutschland aufzuhalten, zu arbeiten oder zu studieren. Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel, solange die Voraussetzungen der Freizügigkeit erfüllt sind.

Ukrainische Geflüchtete: Personen, die infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine nach Deutschland geflohen sind und vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten haben. Dieser Schutz basiert auf der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz.

Personen mit Titeln mit Asylbezug: Personen, denen nach einem Asylverfahren ein Schutzstatus zuerkannt wurde und die deshalb einen Aufenthaltstitel erhalten haben.

Dazu gehören insbesondere:

  • Asylberechtigte
  • Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention
  • subsidiär Schutzberechtigte

Sonstige Bleiberechte: Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit anderen Aufenthaltstiteln, die nicht direkt mit Asyl zusammenhängen. Beispiele:

  • Aufenthalt zu Erwerbszwecken
  • Studium oder Ausbildung
  • humanitäre Aufenthaltstitel ohne Asylstatus
  • Niederlassungserlaubnis