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Wie setzt sich die Gruppe mit Aufenthaltsrecht zusammen?

Diese Gruppe ist sehr unterschiedlich – sie reicht von EU-Bürgern über Arbeitskräfte bis hin zu Schutzsuchenden. 

EU-Bürger: Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die aufgrund der Freizügigkeit innerhalb der EU das Recht haben, sich in Deutschland aufzuhalten, zu arbeiten oder zu studieren. Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel, solange die Voraussetzungen der Freizügigkeit erfüllt sind.

Ukrainische Geflüchtete: Personen, die infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine nach Deutschland geflohen sind und vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten haben. Dieser Schutz basiert auf der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz.

Personen mit Titeln mit Asylbezug: Personen, denen nach einem Asylverfahren ein Schutzstatus zuerkannt wurde und die deshalb einen Aufenthaltstitel erhalten haben.

Dazu gehören insbesondere:

  • Asylberechtigte
  • Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention
  • subsidiär Schutzberechtigte

Sonstige Bleiberechte: Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit anderen Aufenthaltstiteln, die nicht direkt mit Asyl zusammenhängen. Beispiele:

  • Aufenthalt zu Erwerbszwecken
  • Studium oder Ausbildung
  • humanitäre Aufenthaltstitel ohne Asylstatus
  • Niederlassungserlaubnis