Landkreis-Wappen mit Fördermittelhinweis
Bitte beachten: Für das Anbringen des Wappens mit Fördermittelhinweis ist die jeweilige Rechtsgrundlage für die Hinweisaufforderung zu prüfen:
- Bei freiwilligen Förderungen, die der VLK auf Ermessensbasis erteilt und bei denen es keinen Anspruch des Geförderten- und im Umkehrschluss keine Verpflichtung des Vogtlandkreises gibt, kann der Förderhinweis im Bescheid verlangt werden. Handelt es sich nicht um eine freiwillige Förderung, bedarf es für verpflichtende Anordnung des Hinweistextes einer Rechtsgrundlage. Sollte in der jeweiligen Rechtsgrundlage ein abweichender Hinweistext vorgegeben sein, geht dieser vor.
Wappen zum Download: