Vereinigung und Teilung von Grundstücken
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Zum Vollzug einer Vereinigung oder Teilung von Grundstücken im Grundbuch bedarf es eines Antrages auf Vereinigung oder Teilung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Eine Beglaubigung eines solchen Antrages kann durch die katasterführende Behörde oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erfolgen, wenn die zu vereinigenden Grundstücke örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden oder wenn die Teilung erforderlich ist, um diese Einheit herzustellen. Die Zuständigkeit der Notare bleibt unberührt.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Ein Antrag soll nur beglaubigt werden, wenn
a) nach der Vereinigung eine Verschmelzung angestrebt und möglich ist und
b) eine beantragende andere Behörde keine eigene Befugnis zur Beglaubigung besitzt.
Eine Verschmelzung von Flurstücken ist kostenfrei.
Die Entfernung der Grenzmarken ist nicht vom Gebührengegenstand umfasst. Hierfür gilt Tarifstelle 8.1 der 2. SächsVermKoVO.
Kosten
Kosten
Eine Beglaubigung von Unterschriften bei Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken nach §18 Abs.1 SächsVermKatG ist kostenpflichtig.