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Verwaltungsleistungen

Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Allgemeine Informationen

Gewässerschutz ist unverzichtbar für die Gesundheit, den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und die wirtschaftliche Entwicklung. Die Gewässer müssen dazu gesichert und so bewirtschaftet werden, dass sie dem Allgemeinwohl dienen und ihre ökologischen Funktionen möglichst nicht beeinträchtigt werden.

Um dem vorzubeugen, muss verhindert werden, dass wassergefährdende Stoffe aus Anlagen auslaufen und oberirdische Gewässer oder das Grundwasser verunreinigen.

Verfahrensablauf

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen umfasst das Betreiben, Einbauen, Aufstellen, Unterhalten oder Stilllegen von Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen und Herstellen, Behandeln, Verwenden von wassergefährdenden Stoffen.

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Einstufung in Wassergefährdungsklassen

Die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen bildet die Grundlage für abgestufte Sicherheitsanforderungen an die jeweilige Anlage. Sie muss vom Anlagenbetreiber vorgenommen werden, sofern ein wassergefährdender Stoff noch nicht eingestuft ist.

Was sind wassergefährdende Stoffe?

Zu wassergefährdenden Stoffen zählt der überwiegende Teil jener Stoffe, mit denen wir in Industrie und Gewerbe, aber auch im privaten Bereich umgehen.
Das können beispielsweise sein: Öle, Kraftstoffe, Lösemittel, Säuren, Laugen oder Salze.

Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (WGK)

  • WGK 1: schwach wassergefährdend (zum Beispiel: Essigsäure, Natronlauge, Alkohol oder Jod)
  • WGK 2: wassergefährdend (zum Beispiel: Heizöl, Formaldehyd, Natriumhypochlorit)
  • WGK 3: stark wassergefährdend (zum Beispiel: Altöl, chlorierte Kohlenwasserstoffe, Benzol)

Erforderliche Unterlagen

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den Hinweisen im Anzeigeformular.

Rechtsgrundlagen

Das neue Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 trat im Wesentlichen am 01. März 2010 in Kraft. Die Vorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind geregelt in der 

  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV),
    bekannt gemacht im Bundesgesetzblatt vom 21.04.2017, in Kraft getreten am 01.08.2017