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Verwaltungsleistungen

Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung Bienen (Faulbrut)

Allgemeine Informationen

Wann ist überhaupt eine Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich?

  • beim Wandern mit Bienenvölkern in andere Landkreise
  • beim Beschicken von Belegstationen
  • unter Umständen beim Verkauf von Bienenvölkern

Rechtsgrundlagen

§ 5 Bienenseuchen-Verordnung

Verfahrensablauf

  • mündliche oder schriftliche Beantragung der Amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung
  • Probennahme und klinische Untersuchung der Bienenvölker durch Bienensachverständigen Ihrer Wahl oder einen amtlichen Tierarzt
  • Untersuchung der Proben erfolgt an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen
  • nach Eingang des negativen Untersuchungsergebnisses kann die Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung ausgefertigt werden

Kosten

Sie als Imker tragen folgende Kosten:

  • Untersuchungskosten an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen
  • Gebühren für die Ausfertigung der Amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung