Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung Bienen (Faulbrut)
Allgemeine Informationen
Wann ist überhaupt eine Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich?
- beim Wandern mit Bienenvölkern in andere Landkreise
- beim Beschicken von Belegstationen
- unter Umständen beim Verkauf von Bienenvölkern
Rechtsgrundlagen
§ 5 Bienenseuchen-Verordnung
Verfahrensablauf
- mündliche oder schriftliche Beantragung der Amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung
- Probennahme und klinische Untersuchung der Bienenvölker durch Bienensachverständigen Ihrer Wahl oder einen amtlichen Tierarzt
- Untersuchung der Proben erfolgt an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen
- nach Eingang des negativen Untersuchungsergebnisses kann die Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung ausgefertigt werden
Kosten
Sie als Imker tragen folgende Kosten:
- Untersuchungskosten an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen
- Gebühren für die Ausfertigung der Amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung