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Verwaltungsleistungen

Equidenpass

Equidenpass Zusatztext

Voraussetzungen:

  • Registrierung als Pferdehalter
  • Microchip durch praktischen Tierarzt

Ausfertigung des Equidenpass erfolgt durch Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V.

Fristen

Die Frist für die Identifizierung liegt für alle innerhalb der EU geborenen Pferde bei spätestens 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Geburt.
Vor dem endgültigen Verlassen des Geburtsbetriebs muss jedoch ein Equidenpass
vorliegen, auch wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist (Artikel 12).


Pferdezuchtverband Kontaktdaten

Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V.
Geschäftsstelle Moritzburg
Käthe-Kollwitz-Platz 2
01468 Moritzburg
Telefon: 035207 89630
Telefax: 035207 89640
E-Mail: info@pzvst.de

https://www.pferde-sachsen-thueringen.de/aktuelles/