Asylrecht
1. Abschnitt
Asylrecht
Im Bereich des Asylrechts erfolgt die Bearbeitung von asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten von Asylbewerbern.
Dazu zählen die Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen im laufenden Asylverfahren sowie von Duldungen und Bescheinigungen bei negativ abgeschlossenen Asylverfahren.
Weitere Aufgaben sind die Bearbeitung von Umverteilungsanträgen, Anträge zum Verlassen des Bereichs der räumlichen Beschränkung und Aufhebung von Wohnsitzauflagen sowie Anträge der Erlaubnis von Beschäftigungen.
Mit Anerkennung der Asylbewerber durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, welches für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, erfolgt dann sachgebietsintern die weitere ausländerrechtliche Bearbeitung.