Aufenthaltsrecht
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Eine vorherige Terminvereinbarung für die Entgegennahme von Anträgen, Abgabe von Unterlagen und Klärung von Anliegen wird in Ihrem Interesse empfohlen, da bei Vorsprachen ohne Termin mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Für Ihren zuständigen Ansprechpartner wählen Sie bitte Ihr Anliegen:
- Verpflichtungserklärung für ausländische Gäste abgeben
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Reiseausweis (Passersatz) für Ausländer aus Drittstaaten beantragen
Weiterführende Themen: