Tuberkulose-Beratung
Tuberkulose-Beratung
Tuberkulose-Beratung
Bei der Tuberkulose handelt es sich um eine ansteckende Infektionskrankheit, die durch Tuberkulosebakterien (Mycobacterium-tuberculosis-Komplex) ausgelöst wird.
Sie tritt in Deutschland dank moderner Behandlungsmöglichkeiten und fachärztlicher Überwachung bis zur vollständigen Genesung der Erkrankten selten auf.
Die häufigste Form ist die Lungentuberkulose (80 %). Die Übertragung von Tuberkulosebakterien erfolgt ausschließlich über die Luft von Mensch zu Mensch. Die Gefahr einer Ansteckung besteht aber nur bei Kontakt zu einer an offener und damit ansteckender Lungentuberkulose erkrankten Person. Die Erreger vermehren sich im Körper sehr langsam. Die Erkrankung beginnt oft mit ganz allgemeinen Symptomen wie Husten mit (blutigen) Auswurf, Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Gewichtsabnahme, leichtes Fieber und Nachtschweiß. Wichtig für eine erfolgreiche Behandlung sowie die Verhütung weiterer Ansteckungen sind ein zeitiges Erkennen und Beginn der medikamentösen Behandlung. Diese muss lange Zeit konsequent durchgeführt werden, um einen späteren erneuten Ausbruch der Erkrankung sowie Resistenzentwicklungen beim Erreger zu verhindern.
Die Aufgabe des Gesundheitsamtes ist unter anderem die Ermittlung und Untersuchung der Kontaktpersonen aus dem Umfeld des Erkrankten.
Erst 6 bis 12 Wochen nach dem Eindringen der Erreger in den Körper des Menschen ist frühestens die Auseinandersetzung dieses mit dem Bakterium mittels verschiedener Testmöglichkeiten nachweisbar, um zu klären, ob eine Ansteckung stattgefunden hat. Daraus ergibt sich, dass eine Untersuchung der Kontaktpersonen erst nach diesem Zeitraum erfolgt.
Eine Ansteckung kann mit einem Tuberkulinhauttest (bei kleinen Kindern) oder einer Blutabnahme nachgewiesen werden. Eine ausführliche Beratung mit Beantwortung all Ihrer Fragen, eine Untersuchung durch unsere Ärztin und eine eventuelle Röntgenaufnahme der Lunge schließen sich hier an.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unsere zuständige Mitarbeiterin im Amt wenden.