Anfragen Kaufpreissammlung nach Grundstückskauf
Übersicht zur Dienstleistung Anfragen Kaufpreissammlung und kostenfreier Download der FragebögenAllgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Vogtlandkreis ist ein selbstständiges, unabhängiges, marktkundiges Sachverständigengremium. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden vom Landrat bestellt.
Der Gutachterausschuss und die Geschäftsstelle verfügen zur Erledigung ihrer Aufgaben über eine Kaufpreissammlung. Nach § 195 Baugesetzbuch (BauGB) ist zur Führung der Kaufpreissammlung jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von den beurkundenden Stellen in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden.
Gemäß §193 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 9 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung ist der Gutachterausschuss verpflichtet, diese Kaufverträge auszuwerten und in einer Kaufpreissammlung zu führen.
Hierbei sind wir auf die Mithilfe der Marktteilnehmer (Käufer bzw. Verkäufer) angewiesen. Gemäß § 197 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind diese zur Auskunft verpflichtet. Die Daten sind ausschließlich für die Auswertungen im Gutachterausschuss bestimmt und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Personenbezogene Daten werden nicht in die Kaufpreissammlung übernommen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Sie haben eine Immobilie erworben und haben einen Fragebogen vom Gutachterausschuss erhalten.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Die Erwerber einer Immobilie erhalten vom Gutachterausschuss einen Fragebogen übersandt, der ausgefüllt mittels Freiumschlag kostenfrei zurückgesandt werden kann. Sollten Sie weitere Exemplare der Fragebögen benötigen bzw. trifft der übersandte Fragebogen nicht auf die entsprechende Immobilienart zu, dann wählen Sie bitte den zutreffenden Fragebogen aus den Online-Formularen aus und senden diesen per E-Mail (gutachterausschuss@vogtlandkreis.de) oder Fax (03741 / 300 4022) an die Geschäftsstelle.
Wurde für das Grundstück ein Wertgutachten erstellt, können Sie die Angaben aus dem Gutachten entnehmen oder anstelle des Fragebogens eine Kopie des Gutachtens übersenden.
Wichtiger Hinweis: Bitte beschreiben Sie im Fragebogen den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt des Erwerbes. Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass durch die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle gegebenenfalls zusätzlich eine Ortsbesichtigung zur Erstellung einer Fotodokumentation erfolgen wird.
Fragebogen-Formulare für:
Ein- und Zweifamilienhäuser
Gewerbegebäude
Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Bürogebäude
ein unbebautes Grundstück bzw. mit einfacher Bebauung zum Zeitpunkt des Kaufes
Wohnungs- und Teileigentum
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Sie haben einen notariellen Kaufvertrag zum Erwerb einer Immobilie geschlossen.
Kosten/Gebühren
Kosten / Gebühren
Die Übersendung des Fragebogens mittels des Freiumschlages ist für Sie kostenlos. Die Übernahme von ggf. anfallenden Kosten ist darüber hinaus durch den Gutachterausschuss nicht möglich.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
- Muster- Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV-Anwendungshinweise - ImmoWertA)
- Gutachterausschussgebührensatzung (inkl. Gebührenverzeichnis)
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle
Landratsamt Vogtlandkreis
Amt für Kataster und Geoinformation
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Vogtlandkreis
- Geschäftsstelle -
Besucheranschrift: Postplatz 5 | 08523 Plauen
Postanschrift: Postfach 10 03 08 | 08507 Plauen
Telefon: +49 3741 300-2345
Fax: +49 3741 300-4022
E-Mail: gutachterausschuss@vogtlandkreis.de
Weitere Informationen erhalten Sie während der Öffnungszeiten:
Mo 09.00 – 12.00 Uhr mit Terminvereinbarung
Di 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Mi keine Sprechzeiten
Do 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Fr 09.00 – 12.00 Uhr mit Terminvereinbarung
Fristen
Fristen
Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen bis spätestens 6 Wochen nach Erhalt an die Geschäftsstelle zurück.