Förderung im ländlichen Raum - Richtlinie LEADER
Förderung im ländlichen Raum - Richtlinie LEADERAllgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
LEADER ist ein methodischer Ansatz, der es Menschen vor Ort ermöglicht, die Entwicklung ländlicher Räume in der Europäischen Union mitzubestimmen und mitzugestalten. Intention ist es, annähernd gleiche Lebensbedingungen für Menschen in der Stadt und auf dem Land zu schaffen. Bürger ländlicher Regionen entwickeln Ideen, Konzepte und Projekte, um die Lebensqualität in Dörfern zu gestalten.
Der Begriff LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale” (französisch) und bedeutet „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.
Ziel der Förderrichtlinie LEADER (FRL LEADER/2023) ist eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume im Freistaat Sachsen unter Berücksichtigung des Wechselspiels zwischen sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sind wirtschaftlich leistungsfähige und lebenswerte ländliche Räume zu erhalten und zu stärken. Dafür stellt die EU finanzielle Mittel zur Verfügung. Zudem erfolgt eine Kofinanzierung durch Landesmittel des Freistaates Sachsen.
Um diese Ziele zu erreichen, entwickelten sich in Sachsen 30 LEADER-Gebiete. Jedes Gebiet hat eine eigene LEADER-Entwicklungsstrategie (LES). Sie dient als Richtschnur für die Entwicklung des Gebietes. In ihr sind Ziele formuliert, um das Gebiet und damit den Ländlichen Raum voranzubringen. Jede LEADER-Region trägt die Verantwortung für die Nutzung ihres Budgets innerhalb der laufenden Förderperiode.
Die LEADER-Entwicklungsstrategien sind die Basis für thematische Aufrufe, bei denen sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden mit ihren Vorhaben um eine Förderung bewerben können. Ein Entscheidungsgremium (EG) wählt nach den regionalen Prioritäten die besten Vorhaben aus. Die Bewilligung der Förderung erfolgt dann durch den Landkreis.
Dauer der Förderperiode: 2023 - 2027
Was ist LEADER?
https://www.youtube.com/watch?v=LPqvIZJOROs
LEADER-Regionen im Vogtlandkreis/ Gebietskulisse
Im Vogtlandkreis befinden sich drei LEADER-Regionen:
Sagenhaftes Vogtland
Stadt Falkenstein, Gemeinde Bergen, Gemeinde Ellefeld, Gemeinde Grünbach, Gemeinde Muldenhammer (alle Ortsteile außer Morgenröthe-Rautenkranz), Gemeinde Neustadt, Gemeinde Theuma, Gemeinde Tirpersdorf, Gemeinde Werda
Westerzgebirge
Gemeinde Steinberg, Muldenhammer (nur der Ortsteil Morgenröthe-Rautenkranz), Ortsteile der Großen Kreisstadt Auerbach mit bis zu 5.000 Einwohnern (Stichtag: 30.06.2021)
Vogtland
alle oben nicht aufgeführten Städte/ Gemeinden bzw. Ortsteile des Landkreises mit bis zu 5.000 Einwohnern (Stichtag: 30.06.2021)
Eine Übersicht zum räumlichen Geltungsbereich für die Förderperiode 2023 - 2027 finden Sie hier. In der Liste und in Landkarten können Sie nachsehen, zu welchem LEADER-Gebiet Ihr Ortsteil gehört und ob investive und nicht investive oder nur nicht investive Vorhaben förderfähig sind.
Die Regionalmanagements der drei LEADER-Regionen stehen Ihnen gern zur Verfügung und begleiten Sie von der Entwicklung Ihrer Idee bis hin zur Qualifizierung eines antragsreifen Vorhabens.
Vogtland
info@leader-vogtland.de
037422 402950
Johann-Sebastian-Bach-Str. 13
08258 Markneukirchen
Sagenhaftes Vogtland
info@sagenhaftes-vogtland.de
03745 7512345
03745 7512346
Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 25
08223 Falkenstein
Westerzgebirge
info@zukunft-westerzgebirge.eu
03771 7196040
03771 7196041
Rosa-Luxemburg-Str. 19
08280 Aue-Bad Schlema
Was machen eigentlich die Regionalmanagements?
Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich ?
Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich ?
In den drei LEADER-Regionen im Vogtlandkreis hat die jeweilige Lokale Aktionsgruppe (LAG) in ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie individuelle Ziele und Maßnahmen formuliert und damit Schwerpunkte für die eigene Region gesetzt.
In den Handlungsfeldern
- Grundversorgung und Lebensqualität
- Wirtschaft und Arbeit
- Tourismus und Naherholung
- Bilden
- Wohnen
- Natur und Umwelt
gibt es zahlreiche investive und nicht investive Maßnahmen, die gefördert werden können. Hier einige Möglichkeiten (Abweichungen je nach LEADER-Gebiet möglich):
- Schaffung von Verkaufsflächen und -läden für die Nahversorgung
- Digitale oder innovative Lösungen zur Grundversorgung
- Innovative Maßnahmen zur Ansiedlung oder Erhalt von Gesundheitseinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
- Bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen
- Bauliche Maßnahmen an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
- Erhalt des materiellen und immateriellen Kulturerbes (bauliche und digitale Maßnahmen)
- Erhalt von Kirchen und kirchlichen Gebäuden / Erhalt von Trauerhallen und Friedhöfen
- Investive Maßnahmen zur Qualitätssteigerung und Aufwertung von Kulturangeboten
- Investive Maßnahmen zur Aufwertung öffentlich zugänglicher Freianlagen und Plätze in Ortslagen für alle Generationen
- Neu- und Ausbau öffentlich nutzbarer Freianlagen und Spielplätze
- Um- und Wiedernutzung ungenutzter bzw. leerstehender Gebäude zur wirtschaftlichen Verwendbarkeit
- Vermarktung regionaler bzw. neuartiger Produkte
- Investitionen in Maschinen, Anlagen und Ausstattungen
- Errichtung bzw. Aufwertung öffentlich zugänglicher touristischer Infrastruktur
- Schaffung neuer Beherbergungsangebote
- Gestaltung des Webauftritts für neue Beherbergungsangebote
- Maßnahmen zur Erweiterung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten sowie Etablierung neuer Betreuungsangebote
- Maßnahmen zur Digitalisierung von Bildungsangeboten
- Bildungsangebote für spezielle Zielgruppen (z. B. Vereine, Naturführer etc.)
- Um- und Wiedernutzung ungenutzter ländlicher und kleinstädtischer Gebäude zur Verwendung als Hauptwohnsitz sowie für Mehrgenerationenwohnen
- Abbruch/ Teilabbruch baulicher Anlagen und Gebäude für eine Folgenutzung
- Abbruch/ Teilabbruch baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung in Ortslagen
- Konzepte und Maßnahmen zur Hochwasservorsorge, Renaturierung und ökologische Sanierung von Fließ- und Stillgewässern
- Kooperationsvorhaben zwischen den LEADER-Gebieten
Beispiele für Vorhaben, die in der vorangegangenen Förderperiode realisiert wurden, finden Sie auf den Internetseiten der drei LEADER-Regionen.
Antragsteller können insbesondere Bürger, Vereine, Kommunen sowie Unternehmen sein.
Fördersätze und Höchstbeträge
Fördersätze und Höchstbeträge
Die Förderung wird in Form der Anteilsfinanzierung als Zuschuss gewährt (in der Regel nach Fertigstellung des Vorhabens sowie nach Prüfung des Auszahlungsantrages - Erstattungsprinzip). Im Einzelfall sind Vorschusszahlungen in Höhe von 50 % der mit Bewilligungsbescheid gewährten Zuwendung möglich.
Die Konditionen (Fördersätze und Höchstbeträge) bestimmen die Regionen in ihren jeweiligen LEADER-Entwicklungsstrategien selbst. Die Fördersätze betragen je nach Region und nach Maßnahme zwischen 40 % und 95 % der als förderfähig anerkannten Ausgaben, wobei die Zuwendung zwischen 5.000 EUR und maximal 250.000 EUR pro Vorhaben variiert.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte
Antragsteller können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechtes, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Lokale Aktionsgruppen sein. Die möglichen Antragsteller sind für jeden Fördergegenstand in der jeweiligen LEADER-Entwicklungsstrategie festgelegt.
Das Vorhaben muss sich in der förderfähigen Gebietskulisse befinden.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren:
1. Stufe - Antragstellung bei der jeweiligen LEADER-Region
Die jeweilige LEADER-Region veröffentlicht mehrmals im Jahr Aufrufe zu den verschiedenen Fördermaßnahmen. Interessierte können ihr Vorhaben bei den jeweiligen Regionalmanagements beantragen (LEADER-Vogtland, LEADER Sagenhaftes Vogtland, LEADER Westerzgebirge). Um einen möglichst vollständigen Antrag einzureichen, empfehlen wir Ihnen dringend eine vorherige Beratung beim Regionalmanagement in Anspruch zu nehmen.
Nach einem festgelegten Auswahlverfahren entscheidet die jeweilige Region unter Zugrundlegung des vorhandenen Budgets, ob das Vorhaben förderwürdig ist.
Weitere Informationen erhalten die Antragsteller mit dem positiven Beschluss der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe.
2. Stufe - Antragstellung im Landratsamt Vogtland
Die „Internetbasierte Antragstellung Förderung“ (IAF) zur Beantragung der Fördermittel bei der zuständigen Bewilligungsbehörde finden Sie hier.
Die Bewilligungsbehörde (Landratsamt Vogtlandkreis, Kommunalaufsichtsamt, Sachgebiet Ländliche Förderung) entscheidet anhand der Förderrichtlinie LEADER, ob der Antragsteller und sein Vorhaben förderfähig sind.
Hinweise:
- Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die vor Antragstellung im Landratsamt (= 2. Stufe) noch nicht begonnen wurden (Ausnahme: Planungsleistungen). Bereits eine Auftragsvergabe (außer Planungsleistungen) wird als vorzeitiger Maßnahmebeginn gewertet und führt zur Ablehnung des Fördermittelantrages.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Erforderliche Unterlagen zur Fördermittelbeantragung
Erforderliche Unterlagen zur Fördermittelbeantragung
1. Stufe - Antragstellung bei der jeweiligen LEADER-Region
Die Formulare/Projektblätter etc. stellen die jeweiligen LEADER-Regionen nach Veröffentlichung des Aufrufes im Internet zur Verfügung (LEADER-Vogtland, LEADER Sagenhaftes Vogtland, LEADER Westerzgebirge).
2. Stufe - Antragstellung im Landratsamt Vogtland
- positiver Beschluss der jeweiligen LEADER-Region für das Vorhaben
- »Internetbasierte Antragstellung Förderung« (IAF)
- Einreichung aller laut IAF notwendigen Unterlagen
Frist/Dauer
Frist/Dauer
Die Fristen zur Einreichung des Antrages bei der jeweiligen LEADER-Region werden in den einzelnen Aufrufen veröffentlicht.
Die Frist zur Einreichung des Fördermittelantrages (digitale Antragstellung) im Landratsamt Vogtlandkreis legt die jeweilige LEADER-Region im Beschluss für das ausgewählte Vorhaben fest. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, die zwingend einzuhalten ist.
Verspätet eingegangene Anträge werden abgelehnt.
Kosten
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Weitere Informationen des Freistaates Sachsen zur LEADER-Förderung sind hier erhältlich.
Auch die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume bietet vielseitige Informationen rund um das Thema LEADER-Förderung.