Richtlinie Ländliche Entwicklung
Richtlinie Ländliche EntwicklungFördergegenstände
Fördergegenstände
- Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
- Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten
- Maßnahmen des GAK-Rahmenplans, Förderbereich 1, Maßnahmengruppe A, Integrierte Ländliche Entwicklung (Förderung erfolgt nur nach einem gesonderten Aufruf des Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung - SMR), zum Beispiel Vitale Dorfkerne
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte
- Zu 1.: Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen sowie einzelne Beteiligte und - bei freiwilligem Landtausch - die Tauschpartner sowie andere am Tausch beteiligte Personen
- Zu 2.: Gemeinden und Gemeindeverbände
- Zu 3.: Entsprechend des Aufrufs des Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung können Gemeinden und Gemeindeverbände, Zusammenschlüsse regionaler Akteure mit eigener Rechtspersönlichkeit, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen sowie einzelne Beteiligte / Tauschpartner zuwendungsberechtigt sein
Antragstellung
Antragstellung
Antragsstellen für die Richtlinie Ländliche Entwicklung (RL LE/2014) sind die Landratsämter oder Kreisfreien Städte.
Eine Übersicht zu den einzelnen Ansprechpartner finden Sie hier.