Ausfuhrkennzeichen beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenes (eventuell außer Betrieb gesetztes) Fahrzeug mit eigener Motorkraft ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (maximal 3 Monate alt)
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- wenn das Fahrzeug von einer Firma exportiert werden soll: zusätzlich
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Fahrzeugbrief
- Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
- Kaufvertrag
- bei zugelassenen Fahrzeugen: zusätzlich
- Kfz-Kennzeichenschilder
- Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
- bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen: zusätzlich
- Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)
- Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung
Versicherungsbestätigung
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung für Ausfuhrfahrzeuge erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Bitte beachten Sie, dass die so genannte elektronische Versicherungsbestätigung bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens nicht verwendet werden kann!
Kennzeichenschilder
Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Kosten
Rechtsgrundlage
- § 45 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges in das Ausland
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Fristen
keine
Weitere Informationen
- Beglaubigung von Kopien und Abschriften
Amt24-Leistung
Verfahrensablauf
Antragstellung
Den Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens müssen Sie bei einer Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Abstemplung der Kennzeichen
Soweit das Fahrzeug bisher zugelassen war, werden die bisherigen Kennzeichen entstempelt und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingezogen.
Anschließend erfolgt die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens für die Dauer der Haftpflichtversicherung, jedoch längstens für ein Jahr. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird fortgeschrieben, Sie erhalten eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit einer auf den Nachweis der Haftpflichtversicherung beschränkten Gültigkeitsdauer.
Auf Antrag kann des Weiteren eine (kostenpflichtige) Internationale Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden.
- Das Fahrzeug muss für den Zulassungszeitraum (also bis zum Endzeitpunkt des Ausfuhrkennzeichens) über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor Ablauf des Ausfuhrzeitraums, muss eine solche Untersuchung durchgeführt werden.
- Beträgt die Dauer der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens mehr als drei Monate, wird das Fahrzeug ab der Zuteilung des Kennzeichens für den Gesamtzeitraum bis zum Endzeitpunkt (maximal ein Jahr) kraftfahrzeugsteuerpflichtig.
- Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Steht der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens nichts im Wege, werden die Kennzeichen mit der roten Plakette für den Zulassungsbereich abgestempelt.