Inhalt

Verwaltungsleistungen

Prostitution, Tätigkeit anmelden

Anmeldung von in der Prostitution tätigen Personen

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

In der Prostitution tätige Personen sind verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der Behörde anzumelden, wo sie überwiegend tätig werden möchten und in regelmäßigen Abständen eine gesundheitliche Beratung wahrzunehmen. Nach erfolgter Gesundheitsberatung kann man sich im Ordnungsamt anmelden. Die Anmeldebehörde stellt eine Anmeldebescheinigung aus, wenn alle erforderlichen Angaben und Nachweise erbracht wurden und keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen. Wenn die Betroffenen die Deutsche Sprache nicht verstehen, werden sämtliche Beratungen mit Dolmetschermöglichkeiten durchgeführt.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Die anmeldepflichtige Person muss folgende Angaben machen:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Angabe der Wohnung bzw. Hauptwohnung
  • hilfsweise eine Zustellanschrift
  • Länder oder Kommunen, in denen die Ausübung der Prostitution geplant ist

Bitte bringen Sie zur Beratung folgende Unterlagen mit:

  • aktueller Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • Bescheinigung über die regelmäßig wahrgenommene gesundheitliche Beratung
  • ein aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über die Berechtigung zur Beschäftigung für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Personen

Beratungsgespräch

Beratungsgespräch

Die Anmeldebehörde führt in einem vertraulichen Rahmen ein Informations- und Beratungsgespräch, um Prostituierte über ihre Rechte und Pflichten und über weitere Angebote zu informieren. Nach dem Gespräch werden die Informationen in geeigneter Form und verständlicher Sprache zur Verfügung gestellt.

Bestehen Anhaltspunkte für weiteren Beratungsbedarf, weist die zuständige Behörde auf geeignete Beratungsstellen hin und vermittelt nach Möglichkeit den Kontakt. Bei Anhaltspunkten auf eine gravierende Gefährdung der bzw. des
Prostituierten müssen sofort Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Anmeldebescheinigung

Anmeldebescheinigung

Zum Abschluss des Verfahrens wird eine Anmeldebescheinigung ausgehändigt. Prostituierte können neben der Anmeldebescheinigung mit Klarnamen auf Wunsch eine Anmeldebescheinigung unter Angabe eines Alias (sog. Aliasbescheinigung) erhalten. Beide Bescheinigungen sehen identisch aus. Durch die Aliasbescheinigung soll sichergestellt werden, dass Prostituierte nicht zwingend den Klarnamen gegenüber den Vermietern und Betreibern von Prostitutionsstätten angeben müssen. Durch das aufgedruckte Lichtbild kann eine Bescheinigung nicht für mehrere Personen genutzt werden.

Gültigkeit

Gültigkeit

Die Anmeldebescheinigung ist für Prostituierte unter 21 Jahren für ein Jahr, ab 21 Jahren für zwei Jahre gültig. Wenn die Tätigkeit fortgesetzt werden soll, muss eine Verlängerung beantragt werden. Der Ablauf entspricht dem Verfahren der Anmeldung und es wird eine neue Bescheinigung ausgestellt.

Achtung: Gesundheitsberatungen sind in kürzeren Intervallen, für Prostituierte unter 21 Jahren halbjährlich und für Prostituierte ab 21 Jahren jährlich, wahrzunehmen.

Kosten

Kosten

Während die Gesundheitsberatung kostenfrei ist, fallen im Rahmen der ordnungsrechtlichen Beratung und Bescheinigungsausstellung folgende Gebühren an:

  • Anmeldung: 35,00 Euro
  • Verlängerung: 15,00 Euro

Die Bezahlung erfolgt in bar oder mit Karte innerhalb der Dienststelle über einen Kassenautomat, der auch entsprechende Quittungen ausstellt.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Für die gesundheitliche Beratung können Sie unter der Rufnummer 03741 / 300-3549 einen Termin vereinbaren. Hier erfolgt auf Wunsch die Vereinbarung eines Anschlusstermines im Ordnungsamt.

Falls Sie bereits eine aktuelle Gesundheitsberatung nachweisen können und sich direkt im Ordnungsamt anmelden wollen, wenden Sie sich gerne an eine Ansprechpartnerin in der Randspalte.