Fördermittel für Ehrenamt und Integrationsprojekte: Anträge können frühestens im März 2025 entgegengenommen werden
Datum: 09.01.2025
Die Beauftragte des Landrates für Gleichstellung- und Integration informiert:
In der Verwaltungsvorschrift zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung für 2025 hat das Sächsische Sozialministerium bislang nur einen Bruchteil der Fördermittel für den Bereich der Ehrenamtsförderung und kommunale Integrationsarbeit in Aussicht gestellt. Die Förderhöhen werden, sofern das Staatsministerium die Bewirtschaftungsbefugnis erteilt, durch einen Bescheid der Sächsischen Aufbaubank (SAB) mitgeteilt. Die komplette Höhe der Zuwendungen steht erst mit dem Beschluss des Landeshaushalts 2025/2026.
Wir weisen darauf hin, dass Anträge für die Förderung von Projekten aus den Bereichen Ehrenamt und kommunale Integrationsarbeit somit frühestens ab März 2025 entgegengenommen und bearbeitet werden können. Entsprechende Antrags- und Abrechnungsformulare können – ebenfalls ab März – online gefunden werden unter: www.vogtlandkreis.de/foerdermittelmanagement
Auch für Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ können derzeit keine Auskünfte gegeben werden. Nach Ende der zweiten Förderperiode befindet sich ein entsprechender Antrag beim zuständigen Ministerium noch in Bearbeitung.