Bundestagswahlen 2025: Kreiswahlausschuss lässt Mehrheit der Wahlvorschläge bedingt zu
Datum: 24.01.2025
Entscheidend ist die Zulassung der Landeslisten
Die Mehrheit der vogtländischen Kandidaten darf voraussichtlich bei der Bundestagswahl 2025 antreten. In seiner vergangenen Sitzung entschied der Kreiswahlausschuss des Vogtlandkreises über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge. Von den acht fristgerecht abgegebenen Vorschlägen sind sieben bedingt zur Wahl zugelassen worden. Lediglich ein Kreiswahlvorschlag, der durch dieBasis eingereicht wurde, konnte nicht zugelassen werden. Grund war ein Mangel an ausreichenden Unterstützungsunterschriften, welche laut Bundeswahlgesetz zur Zulassung des Bewerbers notwendig gewesen wären. Bis einschließlich 27. Januar kann gegen die Entscheidungen des Kreiswahlausschusses Beschwerde eingelegt werden.
„Wir verweisen darauf, dass die Bewerber durch den Kreiswahlausschuss nur bedingt zugelassen werden können. Die endgültige Entscheidung fällt mit der Zulassung der Landeslisten“, so Kreiswahlleiterin Linda Heusch über das Novum bei der diesjährigen Bundestagswahl. Danach erfolgt die Zulassung eines Kreiswahlvorschlags einer Partei unter der Bedingung, dass die Landesliste der einreichenden Partei im Freistaat Sachsen zugelassen wird.
Über die Zulassung der Landeslisten tagte der Landeswahlausschuss am heutigen Tag parallel zur Sitzung des Kreiswahlausschusses. Die Entscheidungen des Landeswahlausschusses standen zum Zeitpunkt der Tagung des Kreiswahlausschusses noch nicht fest.
Am 23. Februar treten für die Bundestagswahl 2025 somit voraussichtlich an:
- Simon Zwintzscher, Die Linke
- Mathias Weiser, AfD
- Olaf Horlbeck, GRÜNE
- Robert Hochbaum, CDU
- Maik Linke, SPD
- Jürgen Petzold, FREIE WÄHLER
- Torsten Schnurre, FDP