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6. Sitzung des Kreistages des Vogtlandkreises

Datum: 11.04.2025

In der jüngsten Sitzung des vogtländischen Kreistages hatten die Kreisräte eine Reihe an Beschlüssen zu fassen. Details dazu werden zeitnah auch wieder in unserem Rats- und Informationssystem zu finden sein. Es folgt ein Auszug aus der Tagesordnung:

Mit dem Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ wurden seit 2014 über 200 Projekte umgesetzt. Die Mittel dafür stammen vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und werden vom Vogtlandkreis für die angemeldeten Projekte verteilt. Aufgrund gesetzlicher Änderungen hatte der Kreistag nun über eine Änderung in der gültigen Umsetzungsrichtlinie zu befinden. Neu ist nun, dass die Zweckbindungsfrist für die baulichen Maßnahmen (Umbauten, Rampen, Sanitäranlagen etc.) 12 Jahre und für alle nicht baulichen Maßnahmen (Audio-Guides, Beschriftung, Treppenlifte etc.) bis zu 5 Jahre betragen kann. Vorher galt eine allgemeine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren. Die Mehrheit der Kreisräte sprach sich für diese Änderung aus.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt machten die Kreisräte den Weg für eine Mittelverschiebung im Bereich des Jugendamtes frei. Gestiegene Kosten und Fälle im Bereich der Heimunterbringung und Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen im Vogtlandkreis verursachten 2024 ungeplante Ausgaben in Höhe von insgesamt 510.000 Euro. Diese Mehrkosten werden aus Einsparungen im Bereich Unterhaltsvorschussleistungen gedeckt. Der Vogtlandkreis ist örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Bei der Unterbringung und Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen handelt es sich um Pflichtaufgaben.

Im Bereich Straßenunterhalt und -instandsetzung plant der Vogtlandkreis die Ausschreibung eines neuen Datenerfassungssystems, vorerst für die Streckenkontrolle, im Bedarfsfall in Erweiterung für den Straßenbetriebsdienst. Dies wird notwendig, da das aktuelle System veraltet ist und künftig nicht mehr vom Hersteller unterstützt wird. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf ca. 20.000 Euro, zzgl. Ca. 2.500 Euro jährliche Wartungskosten für vier Streckenkontrollfahrzeuge. Diese Kosten wurden in der Haushaltsplanung für 2025/2026 entsprechend berücksichtigt.