Versammlungsgeschehen im Vogtlandkreis: 270 Mahnwachen, Aufzüge und Kundgebungen in 2025
Datum: 02.02.2026
Die Versammlungsfreiheit ist ein wichtiger Bestandteil einer lebendigen Demokratie und ermöglicht es den Menschen, ihre Meinung gemeinsam und öffentlich zu äußern. Auch im Vogtland wird sie rege wahrgenommen. Bei der Versammlungsbehörde des Vogtlandkreises sind im Kalenderjahr 2025 gut 270 Versammlungen mit etwa 35.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern angemeldet worden. Ein Großteil der Kundgebungen, Aufzügen und Mahnwachen fand in Plauen statt, doch auch in Adorf, Auerbach, Lengenfeld, Markneukirchen, Neumark, Oelsnitz und Reichenbach gab es Aktionen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vogtländischen Versammlungsbehörde haben die Aufgabe, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu schützen und seine Ausübung bestmöglich zu ermöglichen. Die Versammlungsbehörde unterstützt die Veranstalter bei der Planung und sorgt dafür, dass Versammlungen sicher und geordnet ablaufen können. Gleichzeitig achtet sie darauf, dass die Rechte anderer sowie die öffentliche Sicherheit gewahrt bleiben.
Gerade im ländlichen Raum trägt die Versammlungsbehörde dazu bei, einen fairen Ausgleich zwischen Meinungsfreiheit, Alltag der Anwohner und örtlichen Gegebenheiten zu schaffen.