Ab sofort: Änderungen bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Rahmen von Hausschlachtungen
Datum: 04.02.2026
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises informiert, dass es seit Jahresbeginn erneut Änderungen in den personellen Zuständigkeiten für die amtliche
Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Rahmen von Hausschlachtungen gibt.
Diese betreffen insbesondere die Stadt Auerbach/Vogtl. mit dem Ortsteil Rebesgrün, die Gemeinde Steinberg mit den Ortsteilen Rothenkirchen, Wernesgrün und Wildenau sowie die Stadt Rodewisch mit den Ortsteilen Rodewisch, Rützengrün und Röthenbach.
Die aktuellen Zuständigkeiten sind der Tabelle in der Randspalte zu entnehmen. Diese sind bei der Anmeldung der Fleischuntersuchung zwingend zu berücksichtigen. In der Übersicht sind alle für die Durchführung zuständigen amtlichen Tierärzte sowie amtlichen Fachassistenten (ehemals Fleischkontrolleure) im Vogtlandkreis aufgeführt. Darüber hinaus sind die jeweiligen Zuständigkeits- und Vertretungsregelungen nach Orten tabellarisch dargestellt, sodass der zuständige Untersucher schnell ermittelt werden kann.
Grundsätzlich sind Tierhalter und landwirtschaftliche Betriebe, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Farmwild (z. B. Dam-, Schwarz- oder Rotwild in Gehegen) außerhalb einer gewerblichen Schlachtstätte im Rahmen einer Hausschlachtung ausschließlich für den eigenen Bedarf schlachten möchten, verpflichtet, eine amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung anzumelden.
Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass der zuständige amtliche Untersucher rechtzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vor der geplanten Hausschlachtung, informiert wird. Für die Tierarten Schwein und Pferd besteht zudem eine gesetzliche Verpflichtung zur Untersuchung auf Trichinen. Die Einzelheiten hierzu sind rechtzeitig mit dem zuständigen amtlichen Untersucher abzustimmen.
Weitere Informationen sind HIER (unter den Dokumenten in der Randspalte) oder auch in der kommenden Februar-Ausgabe des Kreis Journal Vogtland zu finden.
Die aktuellen Zuständigkeitsregelungen sind außerdem über die interaktive Karte im Geoportal des Vogtlandkreises abrufbar. Unter der Themenauswahl „Gesundheit“ - „Lebensmittelüberwachung“ können die Fleischuntersucher eingeblendet werden.
Durch einen Klick in die Karte werden die zuständigen Untersucher sowie deren Vertretungen angezeigt; zusätzlich ist dort eine Liste mit den entsprechenden Kontaktdaten verfügbar.
Für weitere Auskünfte stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes des Vogtlandkreises telefonisch unter
03741 / 300 3601 oder per E-Mail unter veterinaeramt@vogtlandkreis.de zur Verfügung.
Hinweis:
Die Daten, welche in der vergangenen Dezemberausgabe (2025) des Kreis Journal Vogtland veröffentlicht wurden, sind nicht mehr aktuell. Einige der dort angegebenen Tierärzte sind nicht mehr im Dienst. Die aktuellen Zuständigkeitsregelungen sind in der Randspalte und in der kommenden Februar-Ausgabe des Kreis Journal zu finden.