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Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises informiert: Impfpflicht gegen Newcastle Disease bei Hühnern und Truthühnern beachten

Datum: 04.02.2026

Die Newcastle Disease (ND), auch atypische Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die zu schweren Verlusten in Geflügelbeständen führen kann. Aktuell treten im benachbarten Polen größere Ausbrüche auf, auch in Deutschland wurden bereits Fälle festgestellt. Wildvögel gelten als natürliches Reservoir des Virus, wodurch ganzjährig ein Einschleppungsrisiko besteht.

Für Hühner- und Truthühnerhaltungen besteht seit vielen Jahren eine gesetzliche Impfpflicht. Die Einhaltung wird regelmäßig durch ein Monitoring überprüft. Zusätzlich kontrolliert das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ab 2026 stichprobenartig die Dokumentation und Durchführung der Impfungen. Im Vogtlandkreis werden hierzu 18 zufällig ausgewählte Bestände überprüft. Halter können daher in den kommenden Wochen telefonisch zur Terminvereinbarung kontaktiert werden.

Alle Halter von Hühnern und Truthühnern werden gebeten, die vorgeschriebene Impfung konsequent durchführen zu lassen. Sie stellt neben Biosicherheitsmaßnahmen den wichtigsten Schutz für die Bestände dar. Ansprechpartner ist der jeweilige Hoftierarzt, der über Impfstoff, Anwendung und notwendige tierärztliche Bestandsbesuche informiert.

Für Rückfragen steht das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises unter
E-Mail: veterinaeramt@vogtlandkreis.de oder per Telefon: 03741 / 300-3601 gern zur Verfügung.