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Kommunale Integrationskoordination (KIK)

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

    • Unterstützung und Information für kreisangehörige Städte und Gemeinden bei der Integration von Neuzugewanderten
    • Organisation des Erfahrungsaustauschs zwischen den kreisangehörigen Gemeinden zu den Themen Unterbringung, Begleitung und Integration von Personen mit Migrationshintergrund
    • Unterstützung der kreisangehörigen Kommunen bei der Organisation des täglichen Lebens und Übergang in die Selbständigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmungen des SGB II
    • aktive Unterstützung der Migranten beim Übergang in den Rechtskreis des SGB II bei der Wohnungssuche
    • Erfassung und Nutzbarmachung formaler und non-formalen Bildungsangebote für alle Altersgruppen
    • Schaffung von Transparenz über Bildungsmöglichkeiten, Zulassungs- und Anmeldeverfahren zum Bildungsmarkt für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Kita, Schule, Integrations- und Sprachkursen sowie Ausbildung, Übergänge und Arbeitsmarkt und Jobs)