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IED-Anlagen

Anlagen nach Industrieemissionsrichtlinie

Am 6. Januar 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (Industrial Emissions Directive, kurz IED) in Kraft getreten. Durch die Industrieemissionsrichtlinie wird die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) und sechs weitere Richtlinien abgelöst. Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen stellt das zentrale europäische Regelwerk für die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen dar. Neben einigen Deponien und Industrieabwasserbehandlungsanlagen besitzen die neuen Vorschriften, die am 02. Mai 2013 in Kraft getreten sind, vor allem für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen Gültigkeit. Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß der Industrieemissionsrichtlinie sind in der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetztes im Anhang 1 in der Spalte d mit „E“ gekennzeichnet. Die im Vogtlandkreis betriebenen Anlagen sind auf dieser Seite in der Liste zu den Informationen zu Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie aufgeführt.

Auskunftspflichten des Betreibers einer Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie

Nach § 31 des Bundesimmissionsschutzgesetzes hat der Betreiber einer Anlage nach Industrieemissionsrichtlinie nach Maßgabe der Nebenbestimmungen der Genehmigung bzw. der Genehmigungsbescheide oder aufgrund von Rechtsverordnungen der zuständigen Behörde jährlich folgendes vorzulegen.

-           eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung,

-           sonstige Daten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 zu überprüfen.

Die Vorlage des Jahresberichtes gemäß § 31 des Bundesimmissionsschutzgesetzes muss bis zum 31.03. des jeweiligen Folgejahres schriftlich erfolgen. Die Pflicht der Vorlage besteht nicht, soweit die erforderlichen Angaben der zuständigen Behörde bzw. dem Sachgebiet Immissionsschutz bereits aufgrund anderer Vorschriften vorzulegen sind.

Veröffentlichungen von Genehmigungsbescheiden und Überwachungsdaten

Folgende Informationen können auf der Internetseite des Landratsamtes Vogtlandkreis für die einzelnen IED-Anlagen eingesehen werden:

- Liste der im Vogtlandkreis betriebenen IED-Anlagen welche in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Vogtlandkreis fallen

- Informationen zum Überwachungsintervall der Anlagen mit dem Datum der letztmalig durchgeführten Überwachung

- Kurzfassung des bzw. der letzten Überwachungsberichte

- Genehmigungsbescheide und nachträgliche Anordnungen nach § 17 Abs. 1a und Abs. 2b Bundesimmissionsschutzgesetz, beginnend ab dem 7. Januar 2013

Informationen zu Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie finden Sie in der Datenbank auf dieser Seite.


Hinweise zu Störfallanlagen

Anlagen bzw. Betriebsbereiche welche in den Anwendungsbereich der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden auch als Störfallanlagen bezeichnet. Die zuständige Überwachungsbehörde ist die Landesdirektion Sachsen.