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Grundstückverkehr

Die rechtsgeschäftliche Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke bedarf in Deutschland bereits seit 1918 einer staatlichen Genehmigung.
Das "Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe" vom 28. Juli 1961 (Grundstückverkehrsgesetz) bildet die gesetzliche Grundlage hierfür.

In Sachsen sind alle rechtsgeschäftlichen Veräußerungen von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ab 0,5 Hektar genehmigungspflichtig. Die Genehmigungsbehörden sind die Unteren Landwirtschaftsbehörden bei den Landkreisen (siehe Flyer Kauf und Verkauf von Landwirtschaftsflächen nach Grundstückverkehrsgesetz).

Auf Antrag der Notare erfolgt die Prüfung von Grundstückkaufverträgen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Agrarstruktur. So sollen z. B. Grundstücksspekulationen oder die Zersplitterung des landschaftlichen Grundeigentums verhindert werden.

Im Falle der Versagung des Grundstücksverkaufs durch die Genehmigungsbehörde - in der Regel, wenn landwirtschaftliche Flächen mit mehr als 0,5 Hektar an einen Nichtlandwirt verkauft werden, ist über eine

Veröffentlichung (öffentlicher Hinweis)
festzustellen, ob es kaufinteressierte und aufstockungsbedürftige Landwirte für die betreffenden Flächen gibt und ob diese die Flächen zu den im Vertrag genannten Konditionen erwerben würden.

Mit Angaben zum Grundstück und zur Nutzung der Flächen wird der öffentliche Hinweis bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, bei der Gemeinde, bei den berufsständigen Verbänden und bei den Förder- und Fachbildungszentren mit Informations- und Servicestellen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie öffentlich gemacht.

Unter bestimmen Voraussetzungen kann das Vorkaufsrecht über die Sächsische Landsiedlungsgesellschaft mbH nach den Vorschriften des Reichsiedlungsgesetzes ausgeübt werden.

Über den Gutachterausschuss des Vogtlandkreises erhalten Sie Auskünfte über Bodenrichtwerte und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung für den Vogtlandkreis (Leiter Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Herr Frank Blechschmidt, E-Mail: blechschmidt.frank@vogtlandkreis.de)