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  • Reiten im Wald

    Reiten im Wald

    Auf dem Bild zu sehen sind drei Reiterinnen auf einem Waldweg.

Reiten im Wald

Nach dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen ist das Landratsamt als Untere Forstbehörde für das Reiten im Walde zuständig:

  • Das Reiten im Wald ist nur auf dafür ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen gestattet. Die Ausweisung und Kennzeichnung erfolgt durch die Untere Forstbehörde nach Anhörung der beteiligten Waldbesitzer und der Betroffenen.
  • Sind erhebliche Schäden durch das Reiten auf ausgewiesenen Waldwegen entstanden, können diese durch den Waldbesitzer bei der Unteren Forstbehörde angezeigt werden.
  • Reitwegekonzeption/Ausweisung von Reitwegen im Wald