Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
- Das Amt als Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes wacht mit dem Ziel, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen von Menschen und Tieren zu vermeiden oder zu beseitigen, darüber, dass alle Anforderungen der Lebensmittel- und Fleischhygiene eingehalten werden.
- Das Amt wirkt daraufhin, dass übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren verhütet und bekämpft werden und wacht darüber, dass die Anforderungen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen beachtet werden und die Sicherheit im Verkehr mit Tierarzneimitteln und Betäubungsmitteln auf allen Ebenen gewährleistet ist.
- Das Amt wirkt für die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen.
- Das Amt klärt die Bevölkerung über die Gefahren der vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten, den gesundheitlichen Verbraucherschutz sowie die artgerechte und umweltverträgliche Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren, Haus-, Heim- und Hobbytieren auf.
Sachgebiet Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene
Die amtliche Lebensmittelüberwachung dient in ihrer Gesamtheit dem Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefährdungen, Irreführung und Täuschung beim
Verkehr mit Lebensmitteln einschließlich Trinkwasser, Tabakerzeugnissen,
kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen.
Schwerpunkte sind dabei, die:
- Durchführung von risikoorientierten amtlichen Hygienekontrollen in Betrieben auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen
- Risikoorientierte Probenahme auf der Grundlage von Probenplänen
- Entnahme von amtlichen Verdachtsproben bei Auffälligkeiten oder Abweichungen von der normalen Verkehrsauffassung
- Probenahme auf der Grundlage spezieller Überwachungsprogramme
(zum Beispiel Monitoring-Programme) - Durchführung von Beratung von Gewerbetreibenden im Umgang mit Lebensmitteln
hinsichtlich Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften - Ermittlungen und Überprüfungen im Zusammenhang mit vermuteten
Lebensmittelinfektionsgeschehen in Gemeinschaftspflegeeinrichtungen
wie Kindergärten, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen - Annahme und Bearbeitung von verschiedensten Verbraucherbeschwerden
und Entgegennahme oder Bearbeitung von Beschwerdeproben
Für Fragen und Probleme beim Umgang mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen stehen Ihnen die Lebensmittelkontrolleure/innen des Sachgebiets Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes jederzeit gern zur Verfügung.
Amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung hat das Ziel, Erkrankungen des Menschen durch Verzehr von Lebensmitteln tierischer Herkunft zu verhindern.
Amtliche Trichinenuntersuchung
Für die Tierarten
- Hausschwein
- Pferd
- Nutria
- Wildschwein
- Dachs
- Waschbär
besteht eine Verpflichtung zur Untersuchung auf Trichinellen („Trichinen“).
Dies muss berücksichtigt werden, Details sind mit dem zuständigen amtlichen Untersucher abzustimmen. Erst nach dem Vorliegen eines negativen Ergebnisses darf mit der weiteren Verarbeitung und vor allem dem Verkauf begonnen werden.
- Trichinenuntersuchung - Untersuchungszeiten
- Standorte der Trichinenprobensammelkästen
Im Geoportal des Vogtlandkreises sind Zuständigkeitsregelungen auch abrufbar, des Weiteren steht für Nutzer mobiler Endgeräte (Smartphone oder Tablet) der QR-Code zur Verfügung.
Für weitere Details stehen Ihnen unser Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes des Vogtlandkreises jederzeit gerne zur Verfügung.
Die Jäger des Vogtlandkreises finden die Ergebnisse der Trichinenuntersuchung der erlegten Wildschweine sowie die Ergebnisse der ASP-Untersuchung hier.
Für die Jäger gibt es folgende Schulungsangebote.
Pilzberatung
Die Pilzberatung findet im Vogtlandkreis nunmehr seit mehr als 20 Jahren statt. Sie wird von den vom Landratsamt des Vogtlandkreises dafür beauftragten Pilzberatern wahrgenommen.
Pilzliebhaber können ihre gefundenen Pilze bei den nachfolgend genannten Pilzberatern auf ihre Genießbarkeit überprüfen lassen. Die Pilzberater bilden sich ständig weiter. Jährlich werden viele Stunden für Weiterbildung und für die Öffentlichkeitsarbeit aufgewendet. Mit ihrem umfangreichen Wissen sind sie in der Lage, vorgelegte Pilze zu bestimmen und richtig zu beurteilen. Ungenießbare oder sogar giftige Pilze werden aus den Körben der Beratung Suchenden aussortiert.
Gemeinsam mit den Pilzberatern weist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises darauf hin, dass in Sachsen das Pilze sammeln nur für den eigenen Bedarf möglich ist. Das Sächsische Waldgesetz sieht im § 14 die Entnahme von Pilzen, übrigens auch von Kräutern, Moosen, Beeren und sonstigen Pflanzen, nur für den eigenen Bedarf und nur in pfleglicher Weise vor.
Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tierarzneimittel
Aktuelles
- Bestellung Bienenmedikamente
- Information an alle Halter von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten zur Mitteilungspflicht nach Tierarzneimittelgesetz (TAMG)
- Informationen zur Newcastle-Krankheit, ND oder “atypische Geflügelpest“
- hochträchtige Rinder - Abgabeverbot zur Schlachtung
- Verbraucherinformation des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gegen den illegalen Welpenhandel
- Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
Aktuelle Meldungen zu Tierseuchen
1. Bovine Virusdiarrhoe
1.2. Aufhebung des Ausbruchs der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) zum 11.08.2023
1.3. Ausbruch der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) zum 01.11.2022
2. Afrikanische Schweinepest
2.1. Erweiterung des Sächsischen Schwarzwildmonitoring - Änderungen 2024
2.2. Ausbrüche
2.3. Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten
3. Klassische Geflügelpest
- 29.10.2024: Aufhebung der Allgemeinverfügung über Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären Influenza
- 27.09.2024: Amtliche Feststellung des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären Influenza
- 16.09.2024:Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung über die Bedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen mit Geflügel (Ausstellungen, Schauen, Märkte) zum Schutz vor Aviärer Influenza und weitere Schutzmaßnahmen
- Aktuelle Informationen des Friedrich-Löffler-Institus (FLI) zum Geflügelpestgeschehen
4. Amerikanische Faulbrut bei Bienen
4.1. Monitoring 2019 - 2022 und die Fortführung des Monitorings 2023 - 2026
5. Newcastle-Krankheit (ND) - Impfung
Abgabe von Impfstoff zur Impfung gegen die Newcastle-Krankheit nun auch an nicht gewerbsmäßige oder berufsmäßige Tierhalter erlaubt.
6. Blauzungenkrankheit (BTV)
- allgemeine Informationen Stand: 05.09.2024
- Informationen der Sächsischen Tierseuchenkasse
Tierseuchenbekämpfung
- Tierseuchenprophylaxe
- Attestierungen im Handel und Reiseverkehr
- Erstellung von Gesundheitsbescheinigungen
- Überwachung von Veranstaltungen mit Tieren
- Kontrolle Tierverkehr
- Tiertransporte
- Registrierung Nutztierhaltung
- Sentinelhaltung bei Geflügel
- Tierkörperentsorgung
- BHV1-Freiheitsbescheinigung
- Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung Bienen und Verfahren bei der Bienenwanderung
Tierschutz
- Überwachung Tierhaltung
- Überwachung Handel mit Haustieren
- Bearbeitung von Tierschutzfragen/Tierschutzanzeigen
- Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 des Tierschutzgesetzes
- Bearbeitung von Tierschutzanzeigen
- Zusammenarbeit mit Tierschutzvereinen
- Wolfsrisse
Tierarzneimittelüberwachung
- Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke
- Überwachung tierärztlicher Hausapotheken
- Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs
- Überwachung des Verkehrs von freiverkäuflichen Arzneimtteln
- Überwachung des Einsatzes von Tierarzneimitteln in landwirtschaftlichen Tierhaltungen inklusive der
- Überwachung der Antibiotika-Datenbank