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Extreme Trockenheit im Vogtland: Waldbrandgefahr!

Die langanhaltende Trockenheit der vergangenen Wochen mit Rekordtemperaturen in diesen Tagen führt zu der gegenwärtig bestehenden hohen Waldbrandgefährdung. In den letzten Tagen wurde durchgängig „hohe Waldbrandgefahr“ (Stufe 4) mit Tendenz zur höchsten Stufe 5 „sehr hohe Waldbrandgefahr“ erreicht.

Im laufenden Jahr wurden im Vogtlandkreis bis Mitte Juni nur kleinere Brandherde im Wald festgestellt, die Tendenz ist bei den aktuellen Temperaturen jedoch steigend. Im Vorjahr gab es im Vogtland 9 registrierte Waldbrände.

Grundsätzlich gelten für Erholungssuchende bei jedem Waldbesuch ein generelles Rauchverbot sowie ein Verbot zum Umgang mit offenem Feuer. Der Wald und Waldwege dürfen zudem nicht mit Kraftfahrzeugen befahren und die Zufahrten müssen offen gehalten werden. Es gilt Einsatzkräften ungehindert freie Fahrt zu ermöglichen.

Durch Waldbrandgefahrenstufen wird auf einer Skala von 1 bis 5 die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dargestellt. Dabei bedeutet 1 sehr geringe Gefahr, 2 geringe Gefahr, 3 mittlere Gefahr, 4 hohe Gefahr und 5 sehr hohe Gefahr. Die Waldbrandgefahr ist vor allem von der Witterung und der Vegetation abhängig. Der Deutsche Wetterdienst errechnet an Hand dieser Werte den sogenannten Waldbrandgefahrenindex (WBI) und leitet daraus die Waldbrandgefahrenstufen ab.

Die aktuelle Waldbrandwarnstufe ist unter https://www.mais.de/php/sachsenforst.php abrufbar.

Bereits ab der Waldbrandgefahrenstufe „3“ ist zu beachten:

  • Beim Betreten des Waldes werden die Waldbesucher um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Um Selbstzündungen vorzubeugen, sollte beispielsweise für jedermann selbstverständlich sein, dass verursachter Glasbruch wieder mit nach Hause genommen wird,
  • Kraftfahrzeuge sind auf Parkplätzen abzustellen, keinesfalls auf vertrockneten Wiesen und Stoppelfeldern. Ein weiterer Anmarsch zum Wald dient somit auch der aktiven Mithilfe zur Vorbeugung von Waldbränden.
  • Öffentlich Feuerstellen und Grillplätze im und in einer Entfernung von weniger als 100 Meter zum Wald sollten nicht genutzt werden und auf Feuerwerke ist in diesem Bereich zu verzichten.

Ab Waldbrandwarnstufe „4“ gilt:

  • Aktiver Brandschutz des Waldes durch äußerste Vorsicht im Wald.
  • Waldwege sollten nicht mehr verlassen werden.
  • Die Forstbehörde kann besonders gefährdete Waldbereiche zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher sperren.
  • Öffentlich Feuerstellen und Grillplätze im und in einer Entfernung von weniger als 100 Meter dürfen nicht genutzt werden, Feuerwerken wird ist in diesem Bereich nicht mehr zugestimmt.

Ab Waldbrandwarnstufe „5“ gilt:

  • Maximaler Schutz des Waldes vor Bränden.
  • Die Forstbehörde und Waldeigentümer können betroffene Waldgebiete sperren und somit jegliches Betreten und Befahren untersagen.
  • Ausnahmen gelten für Waldbesitzer und deren Beauftragte zwecks Kontrolltätigkeiten und für durch die Forstbehörde speziell genehmigte Arbeiten, für die Forstbehörde selbst, Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.

Sollten Waldbrände entdeckt werden, ist umgehend die Rettungsleitstelle unter 112 zu informieren.