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Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft

Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft
Seit Januar 2005 wird das System der Mindestsicherung in Deutschland in drei Rechtskreisen geregelt,
und zwar in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), der Sozialhilfe (SGB XII) und dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Ein wichtiger Bestandteil ist hierbei die Anerkennung der Bedarfe
für Unterkunft und Heizung (KdU). Diese setzen sich zusammen aus den Kosten für die Grundmiete, den
kalten Betriebskosten sowie den Kosten für Heizung und Warmwasser.

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