Inhalt

Anstehende Grundsteuerreform:
Aktuelle Bodenrichtwerte für den Vogtlandkreis ermittelt

Datum: 06.05.2022

Die anstehende Grundsteuerreform ist derzeit in aller Munde und sorgt bei Besitzern von Wohneigentum für viele offene Fragen. Im Rahmen der Meldung, die die Eigentümer an das Finanzamt leisten müssen, spielt auch der Bodenrichtwert eine Rolle. Der Gesetzgeber schreibt u.a. Bodenrichtwerte mit Stand 01.01.2022 vor. Daher wurden durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Vogtlandkreises, bereits ein Jahr nach der letzten Bestimmung, aktuelle Bodenrichtwerte zum genannten Stichtag ermittelt. Gesetzliche Grundlage dafür ist §196 Baugesetzbuch sowie die Sächsische Gutachterausschussverordnung.

Die sächsische Finanzverwaltung stellt ab dem 1. Juli 2022 unter www.grundsteuer.sachsen.de das Grundsteuerportal Sachsen zur Verfügung, in dem sowohl die Bodenrichtwerte für Zwecke der Grundsteuer als auch weitere flurstücksbezogene Angaben recherchiert werden können. Dort erhalten Sie zudem Informationen und Hinweise rund um das Thema „Grundsteuer“, sowie die Kontaktdaten der Auskünfte erteilenden Finanzämter.

Die Bodenrichtwerte wurden im März 2022 für den gesamten Vogtlandkreis neu beraten und beschlossen.

Hierzu wurden alle dem Gutachterausschuss durch die Notare im Berichtszeitraum 2021 übersandten Kauffälle für unbebaute, baureife Grundstücke statistisch aufbereitet und ausgewertet.

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Grund und Boden. Er bezieht sich auf ein fiktives Grundstück, dessen Eigenschaften für ein bestimmtes Gebiet typisch sind (Richtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche festgelegt und über wertrelevante Eigenschaften (u. a. Grundstücksgröße, Art der baulichen Nutzung, Erschließungszustand) definiert.
Bodenrichtwerte werden aus den in der Kaufpreissammlung erfassten Kauffällen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs abgeleitet.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert.

Abweichungen einzelner Grundstücke vom so genannten Richtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Eigenschaften bewirken die Abweichungen des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Verkehrswerte unbebauter sowie bebauter Grundstücke können deshalb im Einzelfall nur durch Gutachten ermittelt werden.

Für das Gebiet des Vogtlandkreises werden insgesamt 3.630 Bodenrichtwertzonen ausgewiesen. Davon sind ca. 1.950 Zonen der Entwicklungsstufe baureifes Land zuzuordnen. Diese lassen sich nach der Art der Nutzung im Wesentlichen in Wohnen, Mischnutzung und Gewerbe kategorisieren.

Die Bodenrichtwerte für Ackerland, Grünland und Wald wurden gemarkungsweise in 828 Zonen ausgewiesen. Für Gartenland wurden 285 Zonen und für Kleingartenflächen nach Bundeskleingartengesetz 223 Zonen gebildet.

Das Jahr 2021 war von einem weiter steigenden Interesse an Immobilien geprägt. Die Medien thematisierten steigende Kaufpreise und Mieten in Deutschland. Gestiegene Preise von Häusern und Grundstücken in den Großstädten führen zu einem Eigenheim-Bauboom in ländlicheren Regionen.

Eine entsprechende Entwicklung war auch im Vogtlandkreis deutlich feststellbar. Die Nachfrage nach Einfamilienhäusern bzw. Baugrundstücken/ Baulücken ist ungebrochen hoch und sorgte in diesem Marktsegment für weiter deutlich steigende Preise.

Die Bodenrichtwerte mit den jeweiligen wertbeeinflussenden Merkmalen sind seit 2013 kostenfrei für Jedermann im Geoportal des Vogtlandkreises einzusehen. Die Nutzung ist auch auf mobilen Endgeräten möglich.

Die entsprechende Seite im Geoportal ist über folgenden Link erreichbar.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses hat ihren Sitz am Postplatz 5 in 08523 Plauen und ist telefonisch unter 03741/300-2345 oder per E-Mail: gutachterauschuss@vogtlandkreis.de zu erreichen.