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Ausschuss: Neue Arbeitskleidung für Straßenmeistereien

Datum: 12.01.2024

In seiner vergangenen Sitzung hat der Ausschuss für Bau, Umwelt und Vergabe der Anschaffung neuer Arbeitsschutzkleidung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenmeistereien zugestimmt.

Somit wird für 100 Beschäftigte im Straßenbetriebsdienst und zwölf Beschäftigte der Schlosserwerkstätten in den Meistereien Adorf, Falkenstein, Plauen und Reichenbach sowie der Amtswerkstatt Meßbach Leasingkleidung beschafft. Waschen, chemische Reinigung und Instandhaltung von Warn-, Arbeitsschutz- und Kälteschutzkleidung sind in den Gesamtkosten von etwa 444.221,86 Euro inbegriffen. Die Gesamtkosten pro Jahr belaufen sich auf 111.055 Euro, wovon der Kreis ein Drittel trägt. Übrige Mittel stellen Bund und Land.

Grundlage für die Inanspruchnahme der genannten Dienstleistungen bildet das Arbeitsschutzgesetz mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV). Demnach trägt der Arbeitgeber Sorge, dass durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden. Warnkleidung darf bei sichtbaren Verschmutzungen und möglicher Kontamination nicht im Privathaushalt gewaschen werden. Die Reinigungszyklen müssen eingehalten und dokumentiert werden um die Retroreflektierung der Arbeitsschutzbekleidung zu gewährleisten.