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Noch 19 Tage bis zur Bundestagswahl 2017 / Wählerverzeichnis kann jetzt schon eingesehen werden  

Datum: 05.09.2017

Briefwahl auch außerhalb von Deutschland möglich

Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 24. September 2017 sind in vollem Gange. Alle Wahlberechtigten haben in der Zwischenzeit ihre Wahlbenachrichtigungskarten erhalten. Sollten Wahlberechtigte bis zum 3. September 2017 ihre Wahlbenachrichtigung noch nicht erhalten haben, sollten sie  sich umgehend mit ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt in Verbindung setzen, um zu klären, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Außerdem besteht in der Zeit vom 4. bis zum 8. September 2017 die Möglichkeit, in das Wählerverzeichnis der Wohnortgemeinde einzusehen und die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingetragenen Daten zu überprüfen, so die Kreiswahlleiterin Cornelia Panzert.

In der Wahlbenachrichtigungskarte sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte sein Wahlrecht ausüben kann.  Er kann dies  auch durch Briefwahl tun, zum Beispiel  dann, wenn er sich am Wahltag nicht am Wohnort  aufhält. Dazu ist es erforderlich, beim zuständigen Einwohnermeldeamt einen Wahlschein zu beantragen, der den Wählern zusammen mit den Briefwahlunterlagen zugesendet werden kann. Der Wahlschein berechtigt zur Teilnahme an der Briefwahl oder lässt dem Wähler die Möglichkeit, auch in einem beliebigen anderen Wahlbezirk des Wahlkreises 166 (Vogtlandkreis) zu wählen. Der Wahlschein ist zwingend mitzubringen.

Des Weiteren kann bei einer persönlichen Wahlscheinbeantragung auch sofort vor Ort per Briefwahl gewählt werden.

Der Wahlschein kann entweder persönlich in der Gemeinde oder schriftlich beantragt werden,  Fax oder E-Mail gelten ebenfalls. Viele Gemeinden bieten die Möglichkeit, die Unterlagen online zu beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Soll der Wahlschein für eine andere Person beantragt werden, muss eine schriftliche Vollmacht dieses Wählers vorgelegt werden.

Der Antrag für  einen Wahlschein sollte so zeitig wie möglich gestellt werden. Er kann noch bis spätestens Freitag, 22. September 2017 bis 18 Uhr beantragt werden. Sollte der Wähler kurzfristig erkranken und daher am Wahltag nicht in der Lage sein, das Wahllokal aufzusuchen, ist es in Ausnahmefällen auch möglich, einen Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr zu beantragen.

Insbesondere dann, wenn die Briefwahlunterlagen aufgrund eines Urlaubs oder eines langfristigen Aufenthalts außerhalb von Deutschland in das Ausland verschickt werden sollen, sollte die Beantragung der Briefwahlunterlagen so zeitig wie möglich erfolgen, denn der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegen. Um dies abzusichern, ist ein frühzeitiger Versand, gegebenenfalls per Luftpost sinnvoll.

Sofern Wahlberechtige  von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, sollten folgende Hinweise beachtet werden. 

  • Die auf dem Wahlschein befindliche Versicherung an Eides statt zur Briefwahl ist zu unterzeichnen.  
  • Der  Stimmzettel ist bei der Erst- und/oder Zweitstimme persönlich und unbeobachtet zu kennzeichnen und danach in den beigefügten blauen Stimmzettelumschlag einzulegen.
  • Der Stimmzettelumschlag ist durch Verkleben zu schließen.
  • Der blaue Stimmzettelumschlag wird mit dem unterzeichneten Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag eingelegt, auch dieser ist zu verkleben und über die Post an die aufgedruckte Empfängeradresse zu senden. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle direkt abgegeben werden. Innerhalb Deutschlands erfolgt die Versendung des Wahlbriefes entgeltfrei, vom Ausland aus muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten trägt der Wähler in diesem Fall selbst.

Wer sich über das System der Briefwahl nochmals umfassend informieren möchte, kann dies unter:

www.Bundeswahlleiter.de/Bundestagswahlen/2017/Informationen-Waehler/Briefwahl.html

tun.