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Corona: Hinweise zum Umgang in Kita und Schule

Datum: 23.09.2021

In der neuen Verordnung (Sächsische Schul- und Kita-Coronaverordnung, gültig ab 23.09.21) ist weiterhin ein inzidenzunabhängiger Präsenzunterricht (aller Schülerinnen und Schüler in der Schule) verankert. Landesweite Schulschließungen sind demnach nicht vorgesehen. Auch die Schulbesuchspflicht gilt für alle. Eine Befreiung ist nur noch für Schülerinnen und Schüler mit einem ärztlichen Attest möglich.

Tests für Geimpfte und Genesene entfallen. Alle anderen müssen sich zweimal die Woche testen, wenn die Inzidenz über 10 liegt (Inzidenz Vogtlandkreis derzeit 36,6 – Stand 23.09.2021). Liegt die 7-Tage-Inzidenz darunter, finden die Tests nur einmal die Woche statt.

Die Maskenpflicht setzt ab einer Inzidenz von 35 ein (Inzidenz Vogtlandkreis derzeit 36,6 – Stand 23.09.2021), außer in der Grund- und Förderschule.

Derzeit stellen KiTas und Schulen den Schwerpunkt des Infektionsgeschehens dar. Es gibt in den Gruppen bzw. Klassen mehr weitere Infektionen durch einen ersten Indexfall, als vor Schulstart angenommen. So werden KiTa-Kinder und Grundschulkinder (bis Ende 4. Klasse) im Gruppen- / Klassenverbund abgesondert, weil in diesen Altersgruppen eine exakte Ermittlung der Kontakte unmöglich ist.

Ab Klasse 5 ermittelt das Amt für Gesundheit und Prävention die Kontakte individuell und sondert nur danach ab. Das galt im Vogtlandkreis auch schon vor der sächsischen Sonderoption.

Ob durch eine höhere Zahl ab Infektionen, Positivtestungen bzw. Absonderungen Schließung der Einrichtung erfolgen müssen, darüber entscheidet der Träger oder die Leitung. Das Amt für Gesundheit und Prävention ordnet nach dem Infektionsschutzgesetz die amtliche Absonderung immer nur für die betroffenen Personen an.

Was tun, wenn das eigene Kind in KiTa oder Schule positiv getestet wird?

Wird das eigene Kind in KiTa oder Schule positiv getestet, muss es zu Hause bleiben. Wie in der „Allgemeinverfügung zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getestete Personen“ des Vogtlandkreises geregelt, muss das Amt für Gesundheit und Prävention des Vogtlandkreises unverzüglich informiert werden.

Das positive Ergebnis eines Antigenschnelltests muss mittels eines PCR-Tests bestätigt werden. Die Testung muss als Fremdtestung durch einen Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 Coronavirus-Testverordnung (TestV), wie zum Beispiel Arztpraxen, Apotheken oder beauftragte Teststellen erfolgen. Ist der PCR-Test negativ, endet die Pflicht zur Absonderung.

Nach aktuell geltenden Richtlinien besteht für Kinder/Schüler, welche eine Gemeinschaftseinrichtung (Schule, Kita etc.) besuchen, die Möglichkeit sich ab 5. Quarantänetag mittels Antigenschnelltest bzw. PCR Test frei testen zu lassen, sodass bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses ab dem 6. Tag nach Kontakt zum Indexfall eine Aufhebung der Quarantäne möglich wäre. Dies kann sowohl mittels PCR als auch mit Schnelltest erfolgen.
Da eine Freitestung nur bei Symptomfreiheit erfolgen darf, kann dies einem Schnelltestzentrum, einer Apotheke oder bei einem Arzt erfolgen.

Wenn sich bei Ihrem Kind Symptome (wie Fieber, Husten, Atembeschwerden etc.) einstellen oder es sich krank fühlt, dann nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit Ihrem Kinderarzt bzw. Ihrem Hausarzt auf. In dringenden Fällen rufen Sie die Telefonnummer 116 117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst) an. Weisen Sie in dem Telefonat unbedingt auf den bestehenden Kontakt zu einer positiv getesteten Person hin.

Der Notruf 112 oder eine Rettungsstelle sollte ausschließlich für akute Notfälle (z.B. Atemnot) genutzt werden.

Folgende Verhaltensregeln für Ihr Kind sind umzusetzen:

  • Ihr Kind muss zu Hause bleiben.
  • Versuchen Sie möglichst Abstand zu Ihrem Kind zu halten, auch wenn dies schwer fällt.
  • Achten Sie auf Hustenetikette und regelmäßige Händehygiene.
  • Sorgen Sie für gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume.
  • Teilen Sie keine Haushaltsgegenstände (Geschirr, Wäsche, etc.), ohne diese zuvor wie üblich zu waschen.
  • Nutzen Sie nicht die gleichen Hygieneartikel.
  • Verwenden Sie Einmaltaschentücher für Sekrete aus den Atemwegen und entsorgen Sie diese direkt nach der Benutzung.
  • Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz, um Ihre Mitmenschen zu schützen und weitere Infektionsketten zu vermeiden.
  • Führen Sie eigenständig eine Gesundheitsüberwachung bei Ihrem Kind durch, d.h. registrieren Sie mögliche Krankheitssymptome und messen Sie zweimal täglich die Körpertemperatur und notieren Sie diese.
  • Notieren Sie unvermeidbare Kontakte von Ihrem Kind zu weiteren Personen (Name, Dauer, z. B. bei Hausbesuchen vom Pflegedienst).

Bei Rückfragen sind die Ansprechpartner der Corona-Hotline des Vogtlandkreises Montag bis Freitag von 9:00-16:00 Uhr und Samstag und Sonntag von 9:00-15:00 Uhr unter der Telefonnummer 03741 300-3570 erreichbar.