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Deutlicher Anstieg der Kontaktpersonen 

Datum: 15.09.2020

Die Zahl der Neuinfektionen an COVID-19 ist mäßig angestiegen, viel deutlicher ist jedoch die sehr hohe Zahl der dazugehörigen Kontaktpersonen.

Kontaktpersonen zu jedem neu gemeldeten COVID-19-Fall werden vom Gesundheitsamt unverzüglich ermittelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die positiv getestete Person Symptome (Beschwerden) der Erkrankung hatte oder nicht.

Nach unseren Ermittlungen werden die Kontaktpersonen in Kategorien eingestuft:

- Kategorie I = engerer Kontakt + höheres Infektionsrisiko

- Kategorie II = kein engerer Kontakt + geringeres Infektionsrisiko

- ohne Kategorie = keine Kontaktperson

Für diese Einstufung gibt es genaue Vorgaben durch das Robert Koch-Institut (RKI) als Bundesinstitut des Bundesministeriums für Gesundheit. Dabei sind verschiedene Umstände der Kontakte zu erfragen und zu bewerten.

Am Ende der Ermittlung steht eine rechtlich verbindliche Entscheidung des Gesundheitsamtes, die wesentliche Konsequenzen für die betroffenen Personen haben kann, zum Beispiel bei Kategorie I die häusliche Absonderung (Quarantäne).

Personen der Kategorie I können durch das Gesundheitsamt auf COVID-19 getestet werden (Abstrich). Dieser Test kann nicht beim Hausarzt oder Kinderarzt erfolgen, er wird vom Gesundheitsamt vermittelt.

Kontaktpersonen der Kategorie II oder und Personen ohne Kategorie können vom Gesundheitsamt nicht auf COVID-19 getestet werden.

Alle Personen, auch Kontaktpersonen, die Symptome (Beschwerden) einer Erkrankung haben sind Patienten und müssen sich an ihren behandelnden Arzt (meist Hausarzt) wenden. Die Kontaktaufnahme zum Hausarzt sollte nicht direkt über einen Besuch in der Praxis erfolgen (Infektionsgefahr) sondern über Telefon, E-Mail oder auch über die sozialen Netzwerke. Kontaktpersonen der Katagorie I und II müssen dann das Gesundheitsamt informieren. 

Patienten ohne Beschwerden, die sich einem Corona-Test unterziehen möchten, müssen die Kosten dafür in jedem Fall selbst tragen.