Inhalt

Erinnerung Führerscheinumtausch - Frist endet für manche im Januar

Datum: 23.11.2023

Die Fahrerlaubnisbehörde des Vogtlandkreises erinnert während der Umtauschaktion der „Altführerscheine“ erneut daran, dass die Geburtsjahrgänge 1965 – 1970 aufgerufen sind, ihren bisherigen Papierführerschein in eine gültige
EU-Führerscheinkarte umzutauschen.

Die Frist zum Umtausch für diese Jahrgänge endet am 19.01.2024. Nach diesem Zeitpunkt liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, sollte der Umtausch versäumt worden sein und weiter der Papierführerschein vorgelegt werden. Bei Verkehrs- und Personenkontrollen kann das Versäumnis durch die zuständige Polizeibehörde dementsprechend geahndet werden.

Für den Umtausch der Führerscheine ist in der Regel keine persönliche Vorsprache erforderlich. Die notwendigen Anträge können die Webseite des Vogtlandkreises im Bereich Fahrerlaubnisrecht/Umtausch angefordert und ausgefüllt werden.

Das Formular kann ausgefüllt, mit Kopien von Personaldokument und bisherigem Führerschein sowie einem biometrischen Passbild an das
Landratsamt Vogtlandkreis, Sachgebiet Fahrerlaubnisrecht, Reichenbacher Str. 34, 08527 Plauen gesandt oder in den Hausbriefkasten des Landratsamtes am Postplatz eingeworfen werden.
Nach Bearbeitung des Vorganges wird der neue Führerschein durch die Bundesdruckerei erstellt, die Gebühren können nach Erhalt der entsprechenden Kostenverfügung überwiesen werden. Mit Zusendung der Rechnung wird zum Erhalt des Führerscheines informiert. Bei Wahl der Versandart Direktversand wird das Dokument an die eingetragene Meldeadresse nach Hause versandt.

Der neue Führerschein kann auch persönlich abgeholt werden, dies ist nach Buchung eines Termins zu den geltenden Öffnungszeiten möglich. Die Terminbuchung kann online
oder telefonisch an der Hotline 03741 300 2778 erfolgen.

Hinweise zum Führerscheinumtausch im Vogtlandkreis

Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 – 1964, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, haben ihre Fristen in den letzten Jahren bereits versäumt und sind weiterhin aufgerufen, das Dokument zeitnah in eine EU-Scheckkarte umzutauschen. Für Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge vor 1953 besteht derzeit noch kein Handlungsbedarf. In diesen Fällen muss der Umtausch erst bis zum 19.01.2033 erfolgen.

Der Umtausch der Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, beginnt erst im Jahr 2025 und richtet sich nach dem Ausstellungsdatum. Über die Einzelheiten wird die Fahrerlaubnisbehörde des Vogtlandkreises zu gegebener Zeit informieren. Sämtliche Kartenführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgegeben wurden, sind 15 Jahre gültig und müssen erst wieder nach Ablauf ihrer regulären Gültigkeit erneuert werden.

Sollte der Altführerschein außerhalb des Vogtlandkreises erworben worden sein, muss vor Erledigung des Umtauschs in Eigenregie bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift beantragt und diese an die Fahrerlaubnisbehörde des Vogtlandkreises gesandt werden, um den Besitzstand der Fahrerlaubnis festzustellen.