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Führerscheinumtausch ist in vollem Gange - vorerst keine Verwarngelder

Datum: 20.01.2022

Die „Umtauschwelle“ zur Erneuerung der Führerscheine ist in vollem Gange. Für die Geburtsjahrgänge 1953-1958 ist die Frist bereits mit dem 19. Januar 2022 abgelaufen, deshalb sollten „Nachzügler“ unbedingt ihre „Papierführerscheine“ in ein aktuelles EU-Dokument umtauschen. Für die Jahrgänge 1959-1964, die auf dem Fuße folgen, ist der nächste Stichtag der 19.01.2023. Über 8000 alte Führerscheine wurden seit Januar 2021 bereits getauscht.

Auf der Innenministerkonferenz wurde sich dafür ausgesprochen, die Umtauschfrist um ein halbes Jahr, bis zum 19.07.2022 zu verlängern. Bis zum Inkrafttreten der Änderung der Fahrerlaubnisverordnung solle von Verwarngeldern abgesehen werden.

Im Landratsamt Vogtlandkreis sind die Bearbeitungszeiten für den Führerscheintausch mit rund 2- 3 Wochen derzeit moderat. Aktuell werden zusätzlich zu allen anderen Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde in der Regel im Monat zirka 800 alte Führerscheine umgetauscht und durch die Bundesdruckerei ausgeliefert. Bis zum jetzigen Zeitpunkt können die Verantwortlichen im Vogtlandkreis eine sehr positive Zwischenbilanz ziehen. Das gesamte Team arbeitet mit Hochdruck und Engagement jeden Tag daran, der Antragsflut gerecht zu werden, die Anliegen der Bürger zur Zufriedenheit zu lösen und weiterhin die Bearbeitungszeiten kurz zu halten.

Zum Ablauf des Umtauschs:

Persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle ist ausschließlich mit Terminvereinbarung möglich. Neben der Hotline-Nummern 03741/300 2778 oder 2780, sollte die unkomplizierte < < < online-Terminvergabe > > > genutzt werden. Zum Umtausch des Führerscheines vor Ort werden ein gültiges Personaldokument, ein aktuelles biometrisches Passfoto und der alte Führerschein im Original benötigt. Der Antrag kann bereits vorher unter obiger Internetadresse (Umtausch Führerschein) ausgedruckt und ausgefüllt werden.