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FFP2-Maskenpflicht im Amt für Gesundheit und Prävention

Datum: 06.10.2022

Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass laut Infektionsschutzgesetz (IfSG, § 28b Absatz 1, Nummer 5. G) in den Räumlichkeiten des Amtes für Gesundheit und Prävention des Vogtlandkreises ab sofort die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske gilt.

Dies betrifft alle Besucherinnen und Besucher ab dem vollendeten 6. Lebensjahr.

Hierfür aufgestellte Hinweisschilder weisen auf die neue Regelung hin.