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Geflügelpest: Landkreis erlässt Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

Datum: 06.10.2023

Der Vogtlandkreis erlässt mit Wirkung vom 06.10.2023 vorbehaltlich der aktuellen Tierseuchenlage bezüglich HPAI (Aviäre Influenza / Geflügelpest) eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Bedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen mit Geflügel (Ausstellungen, Schauen und Märkte) zum Schutz vor Aviärer Influenza sowie weitere Schutzmaßnahmen.

Die Durchführung von Veranstaltungen, welche in der Hauptsache auf die Abgabe und den Verkauf von gehaltenen Vögeln (Geflügelmärkte, -börsen) gerichtet sind, wird demnach untersagt.
Die Durchführung von Ausstellungen, Schauen mit gehaltenen Vögeln ist unter Einhaltung bestimmter Bedingungen jedoch erlaubt.

Veranstalter zur Durchführung von Ausstellungen sind durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises (LÜVA) entsprechend informiert.

Für die Risikobewertung des LÜVA Vogtlandkreis spielt dabei die amtliche Feststellung von HPAI am 26.09.2023 bei einem tot aufgefundenen Wanderfalken im nordöstlichen Vogtlandkreis eine wichtige Rolle.

Die ausführliche Allgemeinverfügung finden Sie hier:

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