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Badegewässer sind nicht zu beanstanden

Datum: 01.07.2021

Neben vielen anderen Aufgaben überwacht das Amt für Gesundheit und Prävention der Landkreisverwaltung die Qualität von Schwimm- oder Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen und öffentlich zugängliche Bäder und Badestellen.

Dazu werden im Vogtlandkreis 28 Hallenbäder vierteljährlich kontrolliert, allein in Bad Elster gibt es inklusive der Bäder in den Rehaeinrichtungen Acht. Zu Hallenbädern zählen neben den öffentlichen und bekannten auch Therapiebecken und Saunen sowie Sohlebecken. Zu kontrollieren sind zudem die 24 Freibäder im Landkreis während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September, die drei Talsperren Pirk, Pöhl und Falkenstein und weitere sieben Natur- und Kleinbadeteiche.

Das Badewasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, ausgeschlossen ist, heißt es im Bericht des Amtes für Gesundheit und Prävention zur „Badewasserqualität im Vogtlandkreis“, den der Landkreis-Beigeordneter Dr. Uwe Drechsel, dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales vorstellte.

Drei Mitarbeiter des Sachgebietes Hygiene kontrollieren dazu alle Bäder und Badestellen regelmäßig und entnehmen im Jahr zirka 200 Wasserproben, welche zur Untersuchung auf chemische und mikrobiologische Parameter an entsprechende Laboratorien geschickt werden. Zusätzlich überzeugen sich die Hygieneinspektoren von der sachgerechten Reinigung, Hygiene und Desinfektion der Hallen- und Freibäder. Sie beraten zudem die Bademeister und Technikverantwortlichen vor Ort.

Die Qualität der Badegewässer und Bäder gab dank der guten Zusammenarbeit zwischen Talsperrenverwaltung, Trägern der Bäder und dem Amt für Gesundheit und Prävention in den letzten Jahren mit wenigen Ausnahmen keinen Grund zur Beanstandung.