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Nutzungskonflikte am "Grünen Band" bereinigt: Staatsminister würdigt Jahrzehnte lange Arbeit

Datum: 22.06.2023

Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung am Metzepöhl bei Loddenreuth fand das Flurbereinigungsverfahren „Grünes Band I“ in der Gemeinde Triebel im Vogtlandkreis seinen feierlichen Ausgang. Gemeinsam mit dem Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt, welcher extra für die Veranstaltung den Weg ins Vogtland fand, ließ Landrat Thomas Hennig den langen Weg hin zum erfolgreichen Abschluss der Flurbereinigung Revue passieren.

Nach der Teilung Deutschlands hatte sich in vielen Bereichen des ehemaligen, knapp
1.400 Kilometer langen Grenzstreifens ein einzigartiger, heute unter Naturschutz stehender Lebensraum für seltene Pflanzen und Tierarten entwickelt. Der überwiegende Teil des ca. 42 Kilometer langen, sächsischen Abschnittes wurde bereits zwischen 1995 und 1996 unter Naturschutz gestellt. Das „Grüne Band“ soll als sensibler und einmaliger Natur- und Landschaftsraum dauerhaft erhalten und entwickelt werden.

Die Fläche des Verfahrensgebietes von 869 Hektar liegt überwiegend in der Gemeinde Triebel und teilte sich zu Verfahrensbeginn (im Jahr 2000) auf über 500 Eigentümer auf.

Mit dem Instrument der Flurbereinigung hat man es im Laufe der Jahre geschafft, Nutzungskonflikte zu entflechten. Trotz Rückübertragung oder Rückkauf privater Flächen herrschte große Unsicherheit bei Alteigentümern. Denn die alten Flurstücksbezeichnungen waren mit der Bildung des so genannten Sonderflurstückes an der innerdeutschen Grenze untergegangen und nun Grenzstreifen, der zudem noch unter Naturschutz stand. Die komplizierten Eigentumsverhältnisse, die als Folge der deutschen Teilung entstanden sind, galt es zu lösen.
Im April 2021 wurde, nach jahrelanger und intensiver Arbeit, die Ausführung des Flurbereinigungsverfahrens angeordnet. Das kommunikative Handeln und kooperative Miteinander ermöglichte es, die letzten Verfahrensschritte in sehr kurzer Zeit reibungslos zum Abschluss zu bringen. Unter Einbeziehung aller betroffenen Fachbehörden, der Gemeinde Triebel sowie der Eigentümer gelang es, die Eigentums- und Rechtsverhältnisse so zu regeln, dass die Sicherung der Wege und Naturschutzflächen sowie die Auflösung der bestehenden Nutzungskonflikte (einschließlich der Sicherung einer nachhaltig geordneten Landnutzung) funktionieren konnte.
Dem sehr guten Miteinander aller Beteiligten ist es zu verdanken, dass das Flurbereinigungsverfahren nun nach 23 Jahren erfolgreich beendet werden konnte.

Diesen Umstand lobte auch Landrat Thomas Hennig: „Um mit der Flurbereinigung den ländlichen Raum voranzubringen und etwas Gutes entstehen zu lassen, braucht es Zeit, Geld, Kompromisse und engagierte Menschen. Diese Faktoren waren maßgebliche Voraussetzungen, die zum Erfolg dieses Verfahrens geführt haben. Ziel war es, die unterschiedlichen Interessenlagen zu vereinen und das ist uns gelungen. Wir haben hier ein Musterbeispiel dafür, wie eine erfolgreiche Zusammenarbeit aller Beteiligter aussieht".

Der Staatsminister im für Flurneuordnung zuständigen Ministerium für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt, sagte vor Ort: „Das Flurneuordnungsverfahren Grünes Band ist keine Maßnahme wie jede andere. Es ist mit vielen Emotionen verbunden, auch 30 Jahre nach Abbau dieser fürchterlichen und tödlichen deutsch-deutschen Grenze. Wir können heute sagen, dass das letzte Kapitel dieser Grenze geschrieben ist! Ich danke allen am Verfahren Beteiligten, die an einem Strang gezogen haben, um für alle Seiten ein gutes Ergebnis zu erreichen! Das Grüne Band hier im Vogtland ist fit für die Zukunft.“

Man unterscheidet bei der Flurbereinigung zwei Arten von Kosten: die Verfahrenskosten, welche der Vogtlandkreis in vollem Umfang trägt und die Ausführungskosten für konkrete Baumaßnahmen im Gebiet, welche von den Eigentümern getragen werden. Bei der Flurbereinigung „Grünes Band I“ betrugen die Kosten für Wegebau, Landschaftspflege, die Setzung von Grenzsteinen etc. insgesamt 887.000 Euro.
Die Kosten wurden finanziert durch:
- Fördermittel von Land und Bund: 797.000 Euro
- die Kostenbeteiligung Dritter und Erlöse aus Landerwerb: 23.000 Euro und
- die Beiträge der Teilnehmer: 67.000 Euro.

Im Schnitt blieben ca. 78 Euro pro Hektar übrig, welche von den Teilnehmern zu tragen waren.