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Jugendhilfeausschuss wählt Unterausschuss Jugendhilfeplanung und Finanzen

Datum: 28.02.2020

Auf ihrer jüngsten Sitzung wählten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses einstimmig sechs stimmberechtigte Kreisräte, zwei stimmberechtigte Mitglieder und zwei beratende Mitglieder in den Unterausschuss „Jugendhilfeplanung/Finanzen“. Der Unterausschuss hat beratende Funktion für den Jugendhilfeausschuss. In der Regel erfolgt im Unterausschuss die Vorberatung grundlegender Vorlagen vor der Befassung im Jugendhilfeausschuss. Wesentliche Beratungsgegenstände des Unterausschusses sind Planungen der Jugendhilfe, Verwaltungsrichtlinien, Förderstrategie und die Finanzierung von Leistungen.

Der Jugendhilfeausschuss verabschiedete außerdem die Prioritätenliste zur investiven Förderung im Kindertagesstättenbereich aus dem Landesmittelprogramm 2020. Sie wird beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) zur Bewilligung eingereicht. Einschließlich der notwendigen Eigenmittel durch den Vogtlandkreis in Höhe von 39.345,30 Euro stehen damit mindestens 432.798,30 Euro Landes- und Landkreisfördermittel für die Vergabe zur Verfügung.

Enthalten sind acht Maßnahmen, die von Brandschutzertüchtigung bis zur Sanierung von Außenbereichen und Ausstattungen von Einrichtungen reichen.

Der Planungsbericht 2019 zur Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege für den Zeitraum 01.09.2020 bis 31.08.2023 im Vogtlandkreis fand ebenfalls die Zustimmung der Ausschussmitglieder.

Das Jugendamt erfasst im Planungsdokument die planungsrelevanten Daten aller Kommunen des Landkreises und der Betreuungseinrichtungen in den jeweiligen Einzugsgebieten. Mit einem Planungszeitraum über drei Jahre wird eine Prognose zu den wohnhaften Kindern gefasst und die dafür notwendigen Kapazitäten in den Betreuungseinrichtungen festgeschrieben. Der Planungsbericht zur Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen verdeutlicht ein für den Landkreis insgesamt ausreichendes Platzangebot in den Betreuungseinrichtungen für Kinder vom 1. Lebensjahr bis zur Vollendung der 4. Klasse. Der bestehende Rechtsanspruch für Kinder vom 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist aktuell gewährleistet.

Insgesamt leben im Vogtlandkreis 19.722 Kinder im Alter von 1 bis 11 Jahren. 15.152 Kinder besuchen eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle im Vogtlandkreis. 192 Betreuungseinrichtungen, davon zwei Heilpädagogische Tagesgruppen für Kinder bis zur Einschulung und zwei Betreuungsangebote an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, stehen dafür zur Verfügung.