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LEADER: Zwei neue Aufrufe für aktuelle Förderperiode

Datum: 28.02.2024

Zwei neue Aufrufe zur Umsetzung der LEADER- Entwicklungsstrategie (LES) der Region Vogtland sind seit dem 29. Januar 2024 bzw. 1. Februar 2024 auf der Internetseite der LAG Vogtland veröffentlicht. Diese gelten für die Förderperiode 2023 bis 2027.

Doch zunächst: LEADER* - was ist darunter zu verstehen?

„LEADER ist ein Programm, welches es Menschen vor Ort ermöglicht, die Entwicklung ihrer Region mit zu bestimmen und mit zu gestalten. Es wird zur Entwicklung ländlicher Räume in der Europäischen Union angewandt“, so Denise Blechschmidt, Sachgebietsleiterin Ländliche Förderung im Landratsamt Vogtlandkreis.
Ziel sei es, so Denise Blechschmidt ergänzend, annähernd gleiche Lebensbedingungen für Menschen in Stadt und Land zu schaffen. Anders gesagt: Menschen, Vereine, Organisationen und Unternehmen können für ihre Ideen zur Förderung von Projekten finanzielle Zuschüsse aus dem LEADER-Topf erhalten.
Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Alterung und Schrumpfung der Bevölkerung seien im ländlichen Raum – wie dem des Vogtlandes - Ideen gefragt, um die Lebensqualität in der Region zu steigern und eine Trendwende gegen den Verlust an Bewohnern einzuleiten.
„Das Besondere der LEADER-Methode ist, dass regionale Akteure Entscheidungen für ihre regionale Entwicklung selbst treffen“, macht Denise Blechschmidt klar. Dabei gilt es zu beachten, dass das Vogtland in drei Lokale Aktionsgruppen (LAG) aufgeteilt ist:
• LAG Sagenhaftes Vogtland (www.sagenhaftes-vogtland.de)
• LAG Westerzgebirge (https://zukunft-westerzgebirge.de)
• LAG Vogtland (leader-vogtland.de)

Ein Beispiel:
Seit dem 29. Januar 2024, finden potentielle Antragsteller aus dem Einzugsgebiet Vogtland unter der Internet Adresse: www.leader-vogtland.de den neuen Aufruf 01-2024.

In diesem geht es unter anderem um:
• Innovative Maßnahmen zur Ansiedlung oder Erhalt von Gesundheitseinrichtungen und ambulanten Pflegediensten und den
• Abbruch/Teilabbruch baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung in Ortslagen
Wie Denise Blechschmidt, erläutert, stehen in diesem LAG-Bereich für den 1. Aufruf 2024 Fördermittel in Höhe von insgesamt 1.100.000 Euro zur Verfügung. Aber: Die Vorhaben müssen bis zum 5. März 2024 (10 Uhr Posteingang) beim LEADER Regionalmanagement Vogtland eingereicht werden. Bereits Ende März 2024 erfolgt dann durch das Entscheidungsgremium der Lokalen Aktionsgruppe Vogtland - anhand von den in der Entwicklungsstrategie festgelegten Bewertungskriterien - der Beschluss der Region zur Projektförderung. Erst mit diesem Beschluss kann ein Antrag auf Förderung beim Landratsamt Vogtlandkreis gestellt werden.
Als Untergrenze der Förderung werden im Allgemeinen 5.000 Euro angegeben, die Obergrenze liegt bei 200.000 Euro. Das variiert je nach Maßnahme und Region. Aber wichtig zu wissen: Ohne den so genannten Aufruf (siehe oben) ist keine Bewerbung möglich und grundsätzlich muss das zur Förderung eingereichte Projekt vom Antragsteller vorfinanziert werden.
Weitere Informationen auf den jeweiligen Internetseiten der Lokalen Aktionsgruppen (LAG).

Eine Übersicht der drei LAGs finden Sie mitsamt den Kontaktdaten auch im Geoportal Vogtlandkreis.

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*LEADER steht für „Liaison Entre des Actions de Development de l’Économie Rurale” (frz.) und bedeutet „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.