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Maskenpflicht in den Gebäuden des Landratsamtes bleibt vorerst bestehen - 3G entfällt

Datum: 01.04.2022

Auf Grundlage der Empfehlung der Staatsregierung, das Tragen von Masken in öffentlich zugänglichen Gebäuden bzw. Innenräumen beizubehalten, bleibt auch in den Einrichtungen der Landkreisverwaltung die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske vorerst bestehen. Zudem ist darauf zu achten, dass auch weiterhin ein Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten wird.

Die 3G-Regelung zum Betreten der Gebäude entfällt ab dem 04.04.2022.