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Meldepflichten von Tierhaltern - lästige Pflicht oder sinnvolle Notwendigkeit?

Datum: 09.05.2022

Aus aktuellem Anlass informiert das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt über Meldeversäumnisse einiger Tierhalter. „Dies erschwert im Tierseuchenfall erheblich unser Handeln“ so Dr. Anne Schilder, Amtsleiterin des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes des Vogtlandkreises. Aus diesem Grund wolle sie nochmals auf die gesetzlichen Meldepflichten hinweisen und diese erläutern.

1. Anzeige und Registrierung der Tierhaltung beim LÜVA
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel oder auch Bienen halten will, hat dies unserem Amt vor Beginn der Tierhaltung schriftlich anzuzeigen
Kontakt:
Landratsamt Vogtlandkreis,
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Stephanstraße 9, 08606 Oelsnitz.

Auf der Webseite des Vogtlandkreises ist das entsprechende Formular zur Anzeige einer Tierhaltung zum Download eingestellt (www.vogtlandkreis.de → Anzeige einer Tierhaltung im Vogtlandkreis). Gerne sendet das Amt den Meldepflichtigen das Formular zu.
Dazu noch einmal Anne Schilder: „Die Tierhaltung wird nach der Anzeige durch unser Amt erfasst. Jeder Meldepflichtige erhält eine 12stellige Registriernummer. Die Anzeige und Registrierung beim LÜVA sind kostenlos.“
Jegliche Änderungen die Tierhaltung betreffend sind dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich unter der Rufnummer 03741/300-3601 oder per E-Mail an veterinaeramt@vogtlandkreis.de anzuzeigen.

2. Meldepflichten gegenüber der Sächsischen Tierseuchenkasse
Für die Besitzer von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse), Süßwasserfischen und Bienenvölkern besteht bei der Sächsischen Tierseuchenkasse eine Melde- und Beitragspflicht. Der Tiereigentümer meldet der Tierseuchenkasse seinen aktuellen Tierbestand mit der Stichtagsmeldung. Dazu verschickt die Tierseuchenkasse im Dezember an alle bereits registrierten Tierhalter einen Meldebogen. Dieser ist bis zum 15.01. eines jeden Jahres ausgefüllt zurückzusenden.
Weitere Informationen, beispielsweise zu den möglichen Meldewegen, zu Nachmeldungen und

Neuanmeldungen oder zur Beitragssatzung erhalten Tierhalter unter www.tsk-sachsen.de oder direkt bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, Löwenstraße 7a, 01099 Dresden, Tel. 0351/80608-0, E-Mail: info@tsk-sachsen.de. Tierhalter, die ihrer gesetzlichen Meldepflicht gegenüber der Tierseuchenkasse nicht nachkommen, haben speziell im Tierseuchenfall keinen Anspruch auf Leistungen.


3. Meldepflichten gegenüber dem Sächsischen Landeskontrollverband (LKV)
Der LKV Sachsen e.V. mit seiner Regionalstelle HIT - Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere - ist die vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales beauftragte Stelle zur Führung von Betriebsstammdaten für:
• Rinderhalter
• Schweinehalter
• Schaf und Ziegenhalter
• Pferdehalter
• INVEKOS - Betriebe
• ELER – Betriebe
In dieser bundesweiten elektronischen Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT) werden u.a. Bestände und Bewegungsmeldungen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen erfasst.
Jeder Tierhalter muss bestimmte, für jede Tierart unterschiedliche Meldungen, anzeigen (Bestandsveränderungen, wie zum Beispiel Geburts-, Zugangs- und Abgangsmeldungen; Bestandserfassung, Stichtagsmeldungen).

Detaillierte Informationen erhalten Tierhalter direkt beim
Sächsischen Landeskontrollverband (LKV),
August-Bebel-Straße 6,
09577 Lichtenwalde,
Tel. 037206/870,
infoline@rizu.de,
www.lkvsachsen.de.