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Mobile Verkaufsstände können
wieder öffnen

Datum: 31.03.2020

Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel und in Markthallen, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen ab Mittwoch dem 01.04.2020 in Sachsen öffnen. Darauf verständigte sich die Staatsregierung am vergangenen Sonntag.

Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „Mit der Regelung geben wir regionalen Produzenten und Direktvermarktern eine Perspektive. Zudem ist die Regelung ein Beitrag zur Sicherung der Lebensmittelversorgung. Denn wenn regionale Produzenten jetzt verkaufen können, säen und pflanzen sie auch weiter. Das sichert uns Ernten im weiteren Jahresverlauf. An den mobilen Verkaufsständen gilt, was derzeit überall Gebot der Stunde ist: Mindestens zwei Meter Abstand halten und genauestens auf Hygiene achten. Wir haben in den zurückliegenden Tagen und Wochen massive Einschnitte beschlossen. Dazu gehört auch nachzusteuern, wo nötig.“

Unverändert gilt, dass auch selbst produzierende und vermarktende Gartenbaubetriebe und Baumschulen für den Verkauf öffnen dürfen.