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Neue Corona-Schutz-Verordnung: Weiterhin gilt 3G-Regelung ab 35er Inzidenz u.a. in Innengastronomie

Datum: 22.10.2021

Gemäß der neuen sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 19. Oktober 2021 gilt ab einer Inzidenz über 35 weiterhin die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und zur Kontakterfassung unter anderem für:

  1. den Zugang zur Innengastronomie,
  2. die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen,
  3. die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen und Prostitution,
  4. den Sport im Innenbereich,
  5. den Zugang zu Hallenbädern und Saunen aller Art,
  6. den Zugang zu Kultur-und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich,
  7. den Zugang zu Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich,
  8. die Teilnahme an touristischen Bahn-und Busfahrten, auch im Gelegenheits- und Linienverkehr,
  9. den Zugang zu Diskotheken, Clubs und Bars im Innenbereich,
  10. die Beherbergung, einschließlich der Einrichtungen und Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienerholung

Da der Vogtlandkreis derzeit eine Inzidenz von 55,8 (Quelle: RKI, Stand: 22.10.2021) aufweist, ist die 3G-Regelung in diesen Bereichen nach wie vor einzuhalten.

2-G-Regelung

Von der Möglichkeit der 2G-Regelung (Zugang ausschließlich für geimpfte oder genesene Personen) wird im Vogtlandkreis nur vereinzelt Gebrauch gemacht. Seit Einführung dieses Optionsmodells sind insgesamt 12 Anträge eingegangen. Davon fanden neun Veranstaltungen einmalig statt, ein Unternehmen hat sein Angebot prinzipiell auf 2G ausgelegt, ein Gastronom bietet die Option immer freitags an und ein Verein lässt sein Training 2x wöchentlich stattfinden.

Entsprechende Anträge müssen beim Amt für Gesundheit und Prävention des Vogtlandkreises gestellt werden. Ein Online-Formular ist hier zu finden.