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Neue Coronavirus-Testverordnung - Schnelltests nicht mehr für alle kostenfrei

Datum: 30.06.2022

Gemäß der neuen Testverordnung der Bundesregierung (TestV) sind die sogenannten Bürgertests (PoC-Ag-Schnelltests) ab sofort nicht mehr in jedem Fall kostenfrei.

Eine kostenfreie Testung: 

erfolgt nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises in folgenden Fällen:

  • Kontaktpersonen (Personen, die im selben Haushalt mit einer infizierten Person leben)
  • Nach Auftreten von Infektionen in Einrichtungen und Unternehmen (u.a. Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Gemeinschafts- und Massenunterkünfte – nach §3 Abs. 2 TestV
  • Impfunfähige und abgesonderte Personen (Kinder unter 5 Jahren, Personen mit medizinischer Kontraindikation etc.)

Auch Patienten und deren Besucher in Krankenhäusern und Pflege- bzw. Eingliederungshilfeeinrichtungen, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sowie Hospizen können die Bürgertests weiterhin kostenlos in Anspruch nehmen. In diesen Fällen wird in den zertifizierten Schnelltestzentren im Vogtlandkreis vor Ort eine schriftliche Eigenerklärung ausgestellt.

Zuzahlungspflichtig sind die Schnelltests demnach für:

  • Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden oder zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben

Hierfür beträgt der Eigenanteil für den Schnelltest (POC-Ag-Schnelltest) 3€. Dieser ist in den Corona-Test-Zentren (CTZ) in bar zu entrichten.

Vollständig kostenpflichtig sind die Testungen für:

  • Personen, die zu keiner der o.g. Kategorien gehören und dadurch keinen Anspruch auf Testung nach Coronavirus-Testverordnung haben. Die Preise legen die Betreiber der Teststellen selbst fest.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die zertifizierten CTZs aufgrund des zuletzt rückläufigen Bedarfs an Schnelltestungen ihre Öffnungszeiten angepasst haben. Insbesondere aufgrund der Wirtschaftlichkeit kann der Weiterbetrieb nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Eine Übersicht über die geöffneten Testzentren finden Sie hier.

Generell sind Testungen in Apotheken oder bei Ärzten möglich. Symptomatische Bürgerinnen und Bürger sollten primär den Hausarzt oder die Hausärztin aufsuchen.