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Regelung des Gemeingebrauchs der Talsperre Pöhl

Datum: 06.08.2021

Mit einer Allgemeinverfügung hat der Vogtlandkreis als zuständige untere Wasserbehörde den sogenannten Gemeingebrauch der Talsperre Pöhl neu geregelt. Soweit alte Regelungen dazu existierten, hatten sie keine gesetzliche Grundlage mehr und waren deshalb nicht vollziehbar.

Die Talsperre Pöhl dient in erster Linie den wasserwirtschaftlichen Aufgaben des Hochwasserschutzes und der Niedrigwasseraufhöhung der Weißen Elster. Sie hat aber auch einen hohen Stellenwert als Naherholungsgebiet sowie für Natur- und Landschaftspflege und somit große Bedeutung für die Region. Um die Erfüllung dieser Aufgaben sicher zu stellen und gleichzeitig Gefahren für die Nutzer, die Natur und den Wasserhaushalt zu vermeiden wurde die „Allgemeinverfügung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Talsperre Pöhl“ auf den Weg gebracht.

Verbote aus Sicherheitsgründen

Aus Sicherheitsgründen ist das Baden oder Befahren mit Wasserfahrzeugen in Bereichen der Haupt- und Vorsperren, die mit Bojen gekennzeichnet sind, verboten. In der Vergangenheit kam es hier immer wieder zu Verstößen, die lebensgefährlich enden können. Auch das Verbot des Betretens der Eisdecke und damit die Ausübung des Eislaufsports oder des Eisangelns sind mit der Allgemeinverfügung nun offiziell geregelt.

Zulässiger Gemeingebrauch der Talsperre

Der Gemeingebrauch erlaubt das Baden, Schöpfen mit Handgefäßen und das Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen (elektromotorisierter Antrieb) außerhalb der mit Bojen abgegrenzten Wasserfläche. Weiterhin regelt die neue Allgemeinverfügung das Lagern und Festmachen von Wasserfahrzeugen. Demnach muss dies im Bereich der Hauptsperre so erfolgen, dass ein mögliches Abdriften oder eine unbefugte Benutzung derselben nicht möglich ist.

Wasserruhe von Oktober bis April

Außerhalb der Wassersportsaison sind sämtliche Wasserfahrzeuge aus dem Wasser zu entfernen und fachgerecht oberhalb der Wasserstandlinie bei Vollstau sicher zu lagern. Dies gilt für den Zeitraum vom zweiten Montag im Oktober bis zum dritten Donnerstag im April eines jeden Jahres.

„Diese Allgemeinverfügung ist ein wichtiger Meilenstein, der in erster Linie von der unteren Wasserbehörde des Vogtlandkreises und der Landestalsperrenverwaltung erarbeitet wurde. Wir, als Betreiber der Fahrgastschifffahrt, sehen regelmäßig unvernünftiges Verhalten auf der Talsperre. Die Zunahme an Wassersportlern, Badegästen, Anglern und Dauercampern und damit Nutzer der Talsperre machen die Regulierung aus Sicherheitsgründen für alle Seiten notwendig. In Abstimmung mit der Wasserschutzpolizei und Vertretern der Landestalsperrenverwaltung wird bei festgestellten Verstößen zunächst versucht mit Aufklärung für Verständnis zu sorgen. Aber ist die Gefahr oder das Unverständnis zu groß, werden entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, die zur Festsetzung eines Bußgeldes führen können", so Elisabeth Blüml, Geschäftsführerin des Zweckverbandes Talsperre Pöhl.