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Richtiges Verhalten im Corona Verdachtsfall

Datum: 06.03.2020


Die Corona-Viruserkrankung (COVID-19) hat Sachsen und ebenso das Vogtland erreicht.


Keinesfalls sollte ohne Voranmeldung und Abstimmung die Notaufnahme eines Krankenhauses bei Verdacht auf eine Virusinfektion aufgesucht werden. Notaufnahmen der Kliniken sind in der Versorgungsstruktur für Notfälle, die wahrscheinlich folgend eine notwendige stationäre Behandlung erforderlich machen. Ambulante Behandlungsfälle oder die Testung auf Corona-Virus-Infektionen sind nicht Aufgabe der Notaufnahmen.

Bei einer Erkrankung mit typischen Erkältungsymptomen sind die Hausärzte immer erste Ansprechpartner und entscheidet, ob eine Testung auf Corona-Virus erforderlich ist. Grundsätzlich sollte jeder, der seinen Hausarzt wegen einer derartigen Erkrankung aufsuchen muss, vorab telefonisch Kontakt mit der Arztpraxis suchen. Besteht der Verdacht einer Virusgrippe oder auch der begründete Verdacht einer Corona-Virus-Infektion, dann sollte keinesfalls ohne Vorabsprache die Praxis aufgesucht werden. Für die Behandlung müssen Praxen Vorkehrungen zum Infektionsschutz treffen und es dürfen andere Patienten nicht gefährdet werden. So könnten insbesondere durch andere Erkrankungen besonders Gefährdete infiziert werden.

Grundsätzlich besteht ein begründeter Verdachtsfall auf eine Corona-Virus-Infektion nur, wenn neben den Symptomen, die auch bei einer Erkältung auftreten, weitere Kriterien zutreffen. Das ist ein direkter Kontakt zu einem bestätigten Corona-Virus-Erkrankten oder der Aufenthalt in einem Risikogebiet bis 14 Tage vor Erkrankungsbeginn. Risikogebiete ändern sich fortlaufend und sollten tagesaktuell auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) eingesehen werden.

Das Gesundheitsamt des Vogtlandkreises führt im Verdachtsfall keine Corona-Tests durch, sondern erfüllt die Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz und erteilt Montag bis Freitag von 9-16 Uhr unter den Telefonnummern 03741 300-3570, -3571 oder -3572 Auskünfte. Die Hauptaufgaben des Amtes bestehen dabei insbesondere in der Erfassung und Dokumentation der Erkrankungsfälle, der Ermittlung von Kontaktpersonen und der Verfügung erforderlicher Absonderungsanordnungen.

Auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt findet man unter https://www.sms.sachsen.de/coronavirus.html alle aktuellen Informationen und wichtigen Telefonnummern.

Die kassenärztliche Vereinigung und die Landesärztekammer weisen darauf hin, dass am Wochenende im Notfall die Bürgerinnen und Bürger den telefonischen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 kontaktieren sollen.

Wie können Sie sich vor dem Virus schützen?
Am wichtigsten ist das Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln. Das hilft nicht nur bei Coronavirus, sondern auch bei der derzeit in Deutschland grassierenden Influenza.

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Datum: 11.03.2020

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