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STOPP dem illegalen Welpenhandel
- Veterinäramt informiert über den Kauf von Hunden aus dem Ausland -

Datum: 09.07.2021

Wer einen Hund aus dem Ausland erwirbt, erlebt oftmals leider böse Überraschungen anstelle des erhofften Schnäppchens. Nicht selten kommt es zu zeitnaher Erkrankung an hoch ansteckenden, akut verlaufenden Infektionserkrankungen wie bspw. Parvovirose, Staupe sowie Leptospirose. Krankheiten dieser Art verursachen dem Besitzer zum einen immense Kosten durch stationäre Aufnahme und Intensivbehandlung des Tieres über mehrere Tage bis Wochen hinweg und verlaufen zudem trotz allem in vielen Fällen, insbesondere bei Welpen, tödlich.

Um ebendies zu vermeiden, sollte beim Kauf eines Hundes (insbesondere aus dem Ausland) auf im Folgenden
beschriebene Dinge genau geachtet werden
:

In Hinblick auf die angesprochenen Krankheiten ist eine ausreichende Grundimmunisierung mittels der sog.
Pflichtimpfungen gegen Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose sowie Tollwut zwingend erforderlich. Diese kann z.B. in Form eines Kombinationspräparates im Alter von 8, 12, 16 Wochen, 15 Monaten erfolgen und sollte alle 3 Jahre bzw. im Falle der Leptospirose jährlich wiederholt werden (Je nach Hersteller des Impfstoffs und der Einschätzung des behandelnden Tierarztes). Nachgewiesen werden diese Impfungen durch einen gültigen Impfausweis, welchen sich ein Käufer unbedingt vorlegen lassen sollte.
Außerdem wäre es erforderlich, gegen den sog. Zwingerhusten zu impfen, wenn ein erhöhtes Infektionsrisiko durch häufigen  Kontakt zu (fremden) Artgenossen oder für diese Krankheit empfänglichen Tierspezies wie Katzen besteht. Auch dieser kann in der bereits genannten Impfung durch ein Kombinationspräparat integriert geimpft werden.

Des Weiteren ist leider oftmals nicht ausreichend bekannt, dass Tiere, welche über Grenzen mitgeführt werden, seit dem 01.10.2004 einen EU-Heimtierausweis, welcher 2013 überarbeitet wurde, benötigen. Dieser Heimtierausweis belegt einen Impfschutz gegen Tollwut, wobei die Impfung durch einen berechtigten Tierarzt mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor Reise über die Grenze erfolgt sein muss. Weiterführend ist es verpflichtend, das Tier zu Identifikationszwecken mit einem ISO-genormten Mikrochip zu versehen.

Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen kann es zu enormen Problemen an der Grenze kommen, welche insbesondere bei Einreise aus Drittländern als schwerwiegend zu betrachten sein können. Betroffene Tiere können auf Kosten der verantwortlichen Person in das Herkunftsland zurückgeschickt, in Quarantäne genommen oder schlimmsten Falles gar getötet werden. Die angesprochene Quarantäne kann bis zu 6 Monaten andauern und sowohl erhebliche Kosten als auch nicht zu verachtende Strapazen für das Tier verursachen.

Zusammenfassend sollten Käufer sich zur Feststellung der Seriosität des Verkäufers und Vermeidung der
angesprochenen Komplikationen beim Kauf eines Hundes im Ausland:

  • weitgreifend über Elterntiere, deren Gesundheitszustand, Impfzustand, erblichen Erkrankungen etc. informieren und sich diese möglichst inkl. Vorhandener Dokumente zeigen lassen
  • den Impf- sowie Heimtierausweis des Tieres aushändigen lassen sowie Art und v.a. Regelmäßigkeit der Impfung genauer anschauen
  • die Haltungsbedingungen betrachten
  • über den Züchter genauer informieren (Zuchterlaubnis, … )