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Schulaufnahmeuntersuchungen laufen auf Hochtouren

Datum: 23.02.2022

Von insgesamt ca. 2000 zu untersuchenden künftigen Erstklässlern haben bis jetzt knapp zwei Drittel ihre Schuleingangsuntersuchung erhalten. Demnach sollen voraussichtlich bis Ende Mai 2022 noch ca. 750 Kinder beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Amtes für Gesundheit und Prävention vorstellig werden.

Nachdem feststeht, dass nicht alle Untersuchungen fristgemäß bis Ende März 2022 durchgeführt werden können, wurde der zeitliche Verzug durch das Amt für Gesundheit und Prävention des Vogtlandkreises beim sächsischen Sozialministerium und der Landesdirektion Sachsen gemeldet.

Damit wird definitiv noch vor dem Einschulungstermin allen Eltern sowohl mündlich als auch schriftlich die Information über den Gesundheits- bzw. Entwicklungsstand ihres Kindes im Hinblick auf die Einschulung vorliegen.

Zu den Hauptursachen des Verzugs zählen krankheitsbedingte und quarantänebedingte Terminabsagen der Einzuschulenden oder auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sowie kurzfristige Absagen von Terminen durch fehlende Impf- oder Testnachweise. Jedoch führten auch andere, neue Aufgaben des Amtes für Gesundheit und Prävention dazu, dass die Schuleingangsuntersuchungen nicht fristgerecht durchgeführt werden können. Hierzu zählen der Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes in Corona-Impfzentren, die Umsetzung des Masernschutzgesetzes oder die Vorbereitung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Die Durchführung der Untersuchung durch den Kinder-und Jugendärztlichen Dienst (KJÄD) und deren Inhalt sind im Schulgesetz und der Schulgesundheitspflegeverordnung Sachsen geregelt. Zu dieser Pflichtuntersuchung erhalten die Eltern bei der Schulanmeldung einen Termin oder werden schriftlich eingeladen.

Bei der Untersuchung wird der Entwicklungstand der Kinder sowie eventueller Förderbedarf zu schulrelevanten Befunden festgestellt, die Eltern beraten, ggf. Überweisungen zu Fachärzten ausgestellt und eine Empfehlung zur Schulaufnahme gegeben.

Im vergangenen Schuljahr 2020/2021 mussten aufgrund von Entwicklungsrückständen bei ca. 5% der Kinder Bedenken zur Einschulung geäußert und eine Empfehlung zur Rückstellung gegeben werden. Die häufigsten Auffälligkeiten fanden sich z.B. in der Sprachentwicklung, in der Feinmotorik und im Zahlen- und Mengenvorwissen sowie im Sehtest.

Zum Untersuchungsende wird den Sorgeberechtigten das Formular „Ergebnis der Schulaufnahmeuntersuchung“ ausgehändigt, in dem stichpunktartig die wichtigsten Informationen aufgeführt
sind.

Die Schule erhält im Fall von schulrelevanten Auffälligkeiten ebenfalls eine Information zum Kind in Schriftform. Die letztendliche Entscheidung über die Schulaufnahme trifft dann nach Schulgesetz der Schulleiter in
Absprache mit den Sorgeberechtigten.